Rente mit 67 - was heißt das für mich?
Archivmeldung vom 20.03.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittRente mit 67 - das ist laut Gesetz beschlossene Sache. Doch wer genau betroffen ist und was die Rente mit 67 für den Einzelnen bedeutet, das wissen die wenigsten, denn die Materie ist sehr kompliziert. Der Fachmann, Dr. Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund gibt folgenden Hinweise dazu.
Wer ist betroffen?
"Erstmalig betroffen von der Anhebung sind alle Versicherten ab dem
Jahrgang 1947. Die Anhebung der Altersgrenzen erfolgt zunächst um
einen Monat pro Jahr, später dann in Zwei-Monats-Schritten. Der
Jahrgang 1958 könnte dann zum Beispiel erst mit 66 Jahren in Rente
gehen, der Jahrgang 1960 zum Beispiel erst mit 66 Jahren und vier
Monaten. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 sind dann voll von der Anhebung
betroffen, für sie gilt dann generell die Altersgrenze 67."
Trotzdem kann man unter bestimmten Bedingungen noch mit 65 in Rente gehen
"Wer zum Beispiel vor dem 1. Januar 1955 geboren ist, und auch schon
vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeit mit seinem Arbeitgeber
vereinbart hat, für den ändert sich gar nichts. Er kann weiterhin
ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen. Eine Ausnahme gibt es
auch für besonders langjährig Versicherte, wer also 65 Jahre alt ist
und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge
nach wie vor in Rente gehen."
Wie gesagt, das Thema ist kompliziert, geht aber jeden an.
Deswegen rät der Experte, sich gründlich damit zu beschäftigen:
"Ich empfehle jedem, sich rechtzeitig beraten zu lassen, zumal auch
andere Altersrenten von der Anhebung der Altersgrenze betroffen sind.
Man kann sich beispielsweise an eine Auskunfts- und Beratungsstelle
der Rentenversicherung wenden. Dort wird kostenlose und individuelle
Hilfe in allen Fragen rund um die Rente angeboten."
Informieren kann man sich auch im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de. oder am kostenlosen
Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000
4800.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung Bund