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Was tun, wenn im Ruhestand die Immobilie noch nicht abbezahlt ist?

Archivmeldung vom 30.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Esther Stosch / pixelio.de
Bild: Esther Stosch / pixelio.de

Wenn im Alter noch ein Immobilienkredit bedient werden muss, kann es finanziell schnell eng werden: Das Einkommen sinkt, die Verbindlichkeiten bleiben. In dieser Situation können Immobilienrenten ein Weg sein, um das Haus oder die Wohnung zu entschulden.

Normalerweise sollte die eigene Wohnimmobilie bis zum Eintritt in den Ruhestand abbezahlt sein. Doch das ist häufig nicht der Fall. "Wir erleben es in unseren Beratungsgesprächen immer wieder, dass die Immobilien mit Restschulden belastet sind, obwohl die Eigentümer längst das Rentenalter erreicht haben. Das ist keine Ausnahme", erzählt Dr. Georg F. Doll, geschäftsführender Gesellschafter der WIR WohnImmobilienRente GmbH. Das Unternehmen betreibt das Portal Immorente.de und berät zu allen Formen der Immobilienverrentung.

Eine Möglichkeit, sich den Zahlungen zu entziehen, wäre der klassische Immobilienverkauf inklusive Auflösung des Kredits. Doch damit ist meist ein Umzug verbunden - deshalb kommt er für viele ältere Menschen nicht infrage.

Kredit ablösen mit der Leibrente

Wer Geld zur Ablösung des Kredites braucht und gleichzeitig in der Immobilie wohnen bleiben möchte, könnte zum Beispiel eine Leibrente abschließen. Dabei wird das Haus zwar auch verkauft, aber der Verkäufer erhält ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine Leibrente. Diese kann als einmaliger Geldbetrag, als monatliche Rente oder als Kombination aus beidem ausgezahlt werden. "Bei der Leibrente wechselt die Immobilie vollständig den Eigentümer. Also muss die Bank ihn - üblicherweise gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung - aus dem Kredit entlassen. Die Restschulden sowie die Vorfälligkeitsentschädigung können dann mit der Einmalzahlung aus der Leibrente bezahlt werden. Wer mit seiner Leibrente einen Kredit ablösen möchte, sollte sich also für eine Einmalzahlung entscheiden. Meist bleibt dann sogar noch Spielraum für eine monatliche Rente", weiß Georg F. Doll.

Teilverkauf und Umkehrhypothek

Auch beim Teilverkauf können die Eigentümer mit einer hohen Einmalzahlung rechnen, die zur Ablösung des Kredites dienen kann. Denn hierbei wird maximal die Hälfte der Immobilie verkauft. Allerdings müssen die Eigentümer für diesen Teil anschließend eine Miete zahlen. Insofern entstehen bei diesem Modell neue monatliche Kosten.

Eine andere Form der Immobilienverrentung ist die Umkehrhypothek, auch "Immobilienverzehrkredit" genannt. Dabei vergibt die Bank einen neuen Kredit, für den allein die Immobilie haftet. Es fallen keine monatlichen Kosten an, denn Zinsen und Tilgungen werden erst durch den Verkauf des Hauses beglichen, wenn der Kreditnehmer auszieht oder verstirbt. Kreditüberschüsse stehen dann dem Eigentümer oder seinen Erben zu. Allerdings wäre im Einzelfall zu prüfen, ob sich dieses Modell zur Entschuldung einer Immobilie eignet. Denn viele Banken sind laut Immorente.de aktuell nicht bereit, hierfür ihre Kunden vorzeitig aus dem alten Kredit zu entlassen.

Quelle: WIR WohnImmobilienRente GmbH (ots)

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