Schufa: Verbraucher haben einmal pro Jahr Recht auf Datenauskunft
Archivmeldung vom 15.09.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittPlant man eine größere Anschaffung per Ratenkauf, will ein Girokonto eröffnen, eine Kreditkarte beantragen oder eine Hypothek aufnehmen – ohne Schufa-Auskunft geht fast nichts. Fällt diese negativ aus, kommt es beispielsweise bei der Kreditaufnahme zu Schwierigkeiten. Doch ist diese Auskunft rechtens? Und was ist ein Score-Wert? Wie kann man seinen Schufa-Eintrag einsehen und gegebenenfalls fehlerhafte Daten korrigieren?
Deutsche Verbraucher zahlen ihre Schulden aus Ratenkrediten extrem verlässlich zurück. Das geht aus dem aktuellen "Schufa Kredit-Kompass 2011" hervor: 97,5 Prozent der Ratenkredite im Datenbestand der Schufa wurden 2010 ohne Zahlungsausfälle getilgt. Ob ein Verbraucher allerdings überhaupt einen Kredit aufnehmen darf, hängt auch von den Informationen der Schufa ab. Die Schufa ist ein Unternehmen, das von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Banken, Händler und Leasinggesellschaften können sich zum Beispiel bei der Schufa über die Zahlungsfähigkeit und –willigkeit von mehr als 65 Millionen Bürgern informieren. "Sinn und Zweck dieser Schutzgemeinschaft ist es, Kreditgeber und andere Dienstleister vor Kreditausfällen zu bewahren", erklärt Anne Kronzucker, Expertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Doch wie kommt die Schufa überhaupt an diese Daten?
Unterschreibt man beispielsweise einen Antrag auf Baufinanzierung holt der Vertragspartner, etwa die Bank, Erkundigungen über die Bonität des Antragstellers bei der Schufa ein. Gleichzeitig erteilt man dem Vertragspartner mit der Unterschrift (sog. "Schufa-Klausel") die Erlaubnis, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG § 28a), eigene Daten an die Schufa weiterzugeben. Diese Informationen sammelt die Schufa und erweitert damit den eigenen Datenpool. Zusätzlich wertet die Schufa öffentliche Verzeichnisse aus und erfährt so von eidesstattlichen Versicherungen und Verbraucherinsolvenzen.
Dabei ist die Schufa nicht die einzige Auskunftei. In Deutschland sammeln und speichern eine Vielzahl solcher Unternehmen Daten über laufende Verträge und Zahlungsverpflichtungen. Welche Merkmale dabei erfasst werden, ob sich diese auf die Einschätzung der Kreditwürdigkeit auswirken ("Scoring") und wie lange die Informationen gespeichert bleiben, ist allerdings nicht einheitlich geregelt.
Was ist ein negativer "Score"-Wert?
Normalerweise merkt der betroffene Verbraucher von einer Bonitätsprüfung nichts – es sei denn, er hat aufgrund von Negativmerkmalen Probleme mit einem Vertragspartner und erhält deshalb z.B. keine Baufinanzierung. Auslöser für einen Negativeintrag können frühere geplatzte Kredite, unbestrittene angemahnte Forderungen sowie Insolvenzverfahren sein. Die Schufa-Vertragspartner ziehen zur Abwägung für oder gegen beispielsweise eine Baufinanzierung aber nicht nur einzelne Daten des Verbrauchers zu Rate, sondern entscheiden auch nach dem sogenannten "Score" (englisch für Zahlenwert). Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind im BDSG § 28b geregelt. Um diesen Wert zu bilden, werden anhand von gesammelten Erfahrungen aus der Vergangenheit Wahrscheinlichkeiten über mögliche Forderungsausfälle berechnet. Der von der Schufa ermittelte "Score"-Wert ist also eine Voraussage über das künftige Zahlungsverhalten von Personengruppen, die anhand eines statistisch-mathematischen Analyseverfahrens angefertigt wurde. Der "Score" bewegt sich zwischen eins (schlechtester Wert) und 1000 (bester Wert). Ab welchem Wert man nun die gewünschte Zusage für die Baufinanzierung erhält und wann nicht, entscheidet allerdings nicht die Schufa, denn jedes Unternehmen beurteilt die Informationen eigenständig. Manche Unternehmen verhalten sich dabei vorsichtiger als andere.
Mein Recht an meinen Daten
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG § 34) hat jede Person das Recht, Daten, die über sie bei der Schufa gespeichert sind, per Eigenauskunft einzuholen. Seit April 2010 müssen Auskunfteien Verbraucher alle 12 Monate über ihre Daten sogar kostenlos informieren. Die D.A.S. Rechtsexpertin empfiehlt daher: "Besonders vor größeren finanziellen Schritten sollten Sie eine Datenübersicht einholen und so in Erfahrung bringen, was über Sie gespeichert ist." Eine Datenauskunft kann über das Internet (www.meineschufa.de), per Telefon oder per Post beantragt werden.
Bonitätsauskunft
Neben der Datenübersicht haben Privatpersonen auch die Möglichkeit, eine Bonitätsauskunft über sich selbst anzufordern. Die Kosten hierfür betragen derzeit 18,50 Euro. Diese ist beispielweise für Mieter und Vermieter interessant. Denn sind Vermieter keine Vertragspartner der Schufa, können sie keine Informationen über potenzielle Mieter einholen – verlangen sie aber dann vom Mietanwärter.
Falsche Schufa-Auskunft
Leider sind die Schufa-Daten nicht immer fehlerfrei: Zwar werden sie nach einer bestimmten Zeit auch wieder gelöscht – Girokontodaten beispielsweise sofort nach der Konto-Kündigung. "Sollten Sie aber anhand der Datenauskunft feststellen, dass die über Sie gespeicherten Daten falsch sind, haben Sie Anspruch auf Berichtigung", so Anne Kronzucker. Die falschen Daten müssen gelöscht oder gesperrt werden, solange nicht das Gegenteil bewiesen werden kann. "Wenden Sie sich deshalb unverzüglich an die Schufa und verlangen Sie Korrektur der gespeicherten Daten", so Anne Kronzucker weiter.
Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung