Steuern sparen beim Hauskauf
Archivmeldung vom 01.11.2017
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Freigeschaltet durch André OttWer den Bau oder Kauf einer privat genutzten Immobilie plant, kann die Kosten für den Erwerb nicht steuerlich geltend machen. "Dies gilt für sämtliche Anschaffungskosten, wie Kaufpreis, Grunderwerbsteuer oder Notarkosten. Dennoch haben Häuslebauer einige Möglichkeiten, um Steuern zu sparen", weiß Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.
Grundstück und Immobilie getrennt kaufen
So lässt sich beispielsweise bei einem getrennten Erwerb von Immobilie und Grundstück die Grunderwerbsteuer erheblich reduzieren, da nur der Kauf des Grundstücks besteuert wird. In der Regel ist dieses wesentlich günstiger als das Haus selbst. Aber Vorsicht: Besteht ein zeitlicher oder vertraglicher Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Gebäudekauf sind Probleme meist vorprogrammiert. "Je mehr Zeit zwischen beiden Ereignissen liegt - wenn möglich etwa ein halbes Jahr - desto besser", rät Scharfenorth.
Natürlich funktioniert dies nur bei einem Neubau, denn das Finanzamt legt für die Berechnung immer den gesamten Kaufpreis zugrunde. Bei einer Bestandsimmobilie, die bereits auf einem Grundstück steht, ist eine Trennung nicht möglich. Die Höhe der Steuer, die bei jedem Immobilienkauf fällig wird, variiert von Bundesland zu Bundesland. In fast allen Bundesländern wurde sie aber in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht: Lag sie 2006 noch deutschlandweit bei einheitlich 3,5 Prozent des Kaufpreises, beträgt der Durchschnitt 2017 schon 5,37 Prozent. Spitzenreiter sind aktuell Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 Prozent. Lediglich in Bayern und Sachsen kommen Käufer günstiger an ihr Eigenheim, denn dort beträgt die Grunderwerbsteuer nach wie vor 3,5 Prozent.
Umzugskosten bei der Steuererklärung berücksichtigen
Auch Kosten für den Umzug, die ein Hauskauf zur eigenen Nutzung meist mit sich bringt, lassen sich steuerlich absetzen. Bei einem Wechsel des Wohnortes aus beruflichen Gründen, machen Steuerpflichtige diese Ausgaben als Werbungskosten geltend. "Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Arbeitsweg dank der neuen Immobilie deutlich verkürzt hat oder Arbeitnehmer für einen neuen Job aus dem Ausland zurückkehren. Dazu zählen nicht nur Transportkosten, sondern auch Meldegebühren sowie Kosten für eine Ummeldung von Fahrzeugen und sogar durch den Schulwechsel bedingte Nachhilfekosten der Kinder", erklärt Scharfenorth. Wenn der Umzug in das neue Heim aus rein privaten Gründen erfolgt, können die Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angegeben werden. Hier kommen alle Aufwendungen zum Tragen, die an Dienstleister im Zusammenhang mit dem Umzug geleistet wurden, zum Beispiel für Handwerker, Umzugsunternehmen oder Putzdienst vor dem Einzug. In beiden Fällen müssen sämtliche Ausgaben durch Rechnungen und Belege nachweisbar sein.
Beiträge zur Riester Rente geltend machen
Wer in die Riester Rente einzahlt, hat die Möglichkeit bereits angespartes Vermögen in die Finanzierung einfließen zu lassen und so das Eigenkapital zu erhöhen. "Riester-Beiträge können genauso wie die Zulagen, die der Staat dafür zahlt, in Höhe von bis 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden", sagt Stephan Scharfenorth abschließend. Wenn das ideale Grundstück und die passende Immobilie gefunden sind, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Wie hierfür die tagesaktuellen Bauzinsen aussehen, erfahren Interessierte hier: https://www.baufi24.de/bauzinsen/.
Quelle: Baufi24 GmbH (ots)