Finanztipps für Familien, 7. Teil / Steuersparmodell Familie
Archivmeldung vom 02.04.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittFür Kinder spendiert der Staat Kindergeld. Zudem dürfen Eltern Betreuungskosten absetzen. Über clevere Verträge mit den Sprösslingen, kann die Familie ihre Steuerlast zusätzlich drücken.
Das gilt vor allem, wenn der Nachwuchs älter ist und zum Beispiel
in eine andere Stadt zieht. Statt eine Wohnung bei Fremden zu mieten,
kaufen die Eltern eine Immobilie, die sie an Sohn oder Tochter
vermieten. Als Vermieter dürfen sie sämtliche Anschaffungs- oder
Renovierungskosten absetzen. Ohne weiteres spielt der Fiskus
allerdings nur mit, wenn die Miete mindestens 75 Prozent des
ortsüblichen Entgelts beträgt.
Steuerlich lukrativ kann auch die Mitarbeit des Filius im
elterlichen Betrieb sein. Gehalt und Sozialabgaben darf der
Unternehmer vom Gewinn steuermindernd abziehen. Das Kind kassiert den
Lohn bis zu 10.780 Euro im Jahr steuerfrei. Die Familie sollte jedoch
in ihrer Kalkulation berücksichtigen, dass das Kindergeld gestrichen
wird, wenn volljährige Kinder Einkünfte in Höhe von 7.680 Euro im
Jahr haben.
Wichtig: Verträge unter Angehörigen akzeptiert der Fiskus nur,
wenn sie wie unter Fremden üblich gestaltet und tatsächlich umgesetzt
werden.
Tipp: Spendiert das Kind den Eltern Darlehen für den Betrieb oder zur Finanzierung einer Mietwohnung, können diese die Darlehenszinsen absetzen. Das Modell funktioniert sogar, wenn die Eltern dem Kind den Darlehensbetrag zuvor schenken. Zwischen Schenkung und Darlehen sollte jedoch eine "Schamfrist" von drei bis sechs Monaten liegen. Auch darf die Schenkung nicht mit der Auflage verbunden sein, dass die Kinder den Betrag dem Betrieb zur Verfügung stellen (BFH, Az. VIII R 46/00).
Quelle: Pressemitteilung Verband der PSD Banken e.V.