Die Notwendigkeit einer Berufshaftpflicht im IT-Sektor
Archivmeldung vom 05.06.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie zunehmende Verbreitung des Internets bewirkt, dass immer mehr Bereiche über das Internet abgedeckt werden, was die Risiken selbstverständlich erhöht. Unterschiedliche Unternehmenstypen, die derlei Arbeiten verrichten und wo der Internethandel einen immer größer werdenden Anteil am Gesamtumsatz ausmacht, erfordern eine adäquate Absicherung.
Ein solcher Bereich ist leider nicht so kompakt zu bewerten und damit zu vergleichen, wie das in vielen Fällen der Privatabsicherung der Fall ist. Wir möchten Ihnen mit der folgenden Checkliste daher einen Überblick geben, auf welche individuellen Aspekte einer Berufshaftpflicht Sie besonders achten sollten:
- Ein Berufshaftpflicht macht in der Regel nur dann Sinn, wenn damit ein sogenannter passiver Rechtsschutz verbunden ist. Es geht also nicht nur darum, einen entstandenen Schaden zu ersetzen, sondern auch für Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten aufzukommen. Wählen Sie die individuellen Vertragsbestandteile deshalb so, dass für Ihr Geschäft maßgeschneiderte Bestandteile enthalten sind. Wir empfehlen hier die speziell für den IT-Sektor ausgerichtete Berufshaftpflicht von www.exali.de.
- Unbegründete Forderungen, die seitens der Versicherung geprüft und notfalls abgewehrt werden, stellen einen Großteil der Schadensfälle dar. Nicht immer ist es auf Anhieb leicht, sämtliche rechtliche Regelungen und Bestimmungen im Einklang zu bringen, um dahingehend zu handeln.
- Im Zweifelsfalle sollte nicht nur vor Personen- und Sachschäden eine Absicherung stattfinden, sondern insbesondere auch vor reinen Vermögensschäden. Empfehlenswert ist hier eine Versicherungssumme über 250.000 Euro, um alle Eventualitäten bedacht zu haben.
- Beachten Sie zudem, dass alle im Einklang mit Ihrer Tätigkeit stehenden Aufgaben auch zu jedem Zeitpunkt abgesichert sind. Erledigen Sie als Designer beispielsweise auch Marketingarbeiten und dergleichen, so kann es mitunter sein, dass Schäden hieraus nicht abgesichert sind.
- Gerade wenn Sie im Bereich von Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechten arbeiten, sind Risiken häufig vorhanden. Achten Sie deshalb darauf, dass der Versicherungsschutz auch Abmahnungen, Unterlassungen sowie einstweilige Verfügungen inkludiert, die auch dann abgesichert sind, wenn Sie als Auftragnehmer grob fahrlässig handeln.
- Folgeschäden sind abzusichern, die aufgrund eines Umsatz- oder Gewinnausfalls resultieren. Das ist gerade dann von Bedeutung, wenn Sie als Zulieferer arbeiten und Verzögerungen eintreten.
Die Selbstbeteiligung
Neben dem räumlichen Geltungsbereich, der zumindest die Europäische Union enthalten sollte, muss der Versicherungsschutz auch auf alle übrigen Ländern ausgedehnt werden, in denen Sie tätig werden. Wählen Sie die Selbstbeteiligung bei Vermögensschäden deshalb so, dass ein fixer Betrag vereinbart wird prozentuale Regelungen bergen sonst das Kostenrisiko, wenn Sie sich gegenüber größeren Forderungen zur Wehr setzen müssen.