Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Tipps & Tricks Finanzen Der Pflichtteil: Warum "enterben" in Deutschland so schwierig ist

Der Pflichtteil: Warum "enterben" in Deutschland so schwierig ist

Archivmeldung vom 28.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Jemanden vollständig zu "enterben" ist in Deutschland nur schwer möglich. Denn das Gesetz sieht Pflichtteile beim Vererben vor. Was der Pflichtteil ist und wer Anspruch darauf hat, weiß das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V. (NDEEX).

"Dass man frei darüber bestimmen kann, wer das eigene Vermögen erbt, ist ein weit verbreiteter Irrtum", sagt Joachim Mohr, NDEEX-Mitglied und Fachanwalt für Erbrecht. "Denn den nächsten Verwandten steht in jedem Fall ein Pflichtteil zu."

Wer hat Anspruch?

Der Pflichtteil kommt dann zum Tragen, wenn bestimmte Personen, die einen gesetzlichen Erbanspruch haben, per Testament vom Erbe ausgeschlossen - also "enterbt" - werden. In diesem Fall können sie immer noch die Hälfte des gesetzlichen Erbes für sich beanspruchen. Beispiel: Wenn eine verwitwete Frau drei Kinder hinterlässt, würden diese nach der gesetzlichen Erbfolge zu gleichen Teilen erben, also je ein Drittel. Schließt die Frau ein Kind vom Erbe aus, steht diesem als Pflichtteil immer noch die Hälfte des gesetzlichen Erbes zu, in diesem Fall ein Sechstel.

Geschwister erhalten keinen Pflichtteil

Pflichtteilsberechtigt sind nur Kinder, sowie jeweils deren Nachkommen, wenn die Kinder selbst vorverstorben sind, Ehemann und Ehefrau, eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen sowie die Eltern der verstorbenen Person, falls es keine Nachkommen gibt. Keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen sowie Stief- und Pflegekinder.

Der Pflichtteilsanspruch entfällt nur,

  • wenn die berechtigte Person vor einem Notariat einen Pflichtteilsverzichtsvertrag oder einen Erbverzichtsvertrag abgeschlossen hat oder
  • wenn sie das Erbe insgesamt nebst Pflichtteil ausschlägt.

Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt nach drei Jahren zum Jahresende.

Zahlungspflichtig sind die Erbinnen und Erben. Pflichtteilsberechtigte können dazu die Offenlegung aller relevanten Zahlen zur Ermittlung des Anteils fordern, sogar Sachverständigengutachten zur Wertermittlung von beispielsweise Immobilien. Das kostet alle Beteiligten Geld und Nerven. NDEEX empfiehlt deshalb, eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren, um das eigene Erbe rechtssicher wie gewünscht zu verteilen. "Eine professionelle Beratung hilft, rechtliche Ausnahmen und Pflichten einzubeziehen. Eigenständig verfasste Testamente sind häufig fehlerhaft, weil die nötige Expertise fehlt", sagt Joachim Mohr.

Quelle: Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte weiss in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige