Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Tipps & Tricks Finanzen Neue Energieeinsparverordnung: Techem zeigt, wie Vermietende ihrer Informationspflicht nachkommen können

Neue Energieeinsparverordnung: Techem zeigt, wie Vermietende ihrer Informationspflicht nachkommen können

Archivmeldung vom 10.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Nando Vidal via Getty Images Fotograf: Nando Vidal via Getty Images
Bild: Nando Vidal via Getty Images Fotograf: Nando Vidal via Getty Images

Mit den seit 1. September geltenden kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung ergeben sich neue Pflichten für Vermietende. Sie müssen Mietende bis zum 31. Januar 2023 individuell über die Höhe ihrer voraussichtlichen Energiekosten informieren. Das Problem: Die Daten des Energieversorgers sind als Grundlage für die Berechnung nicht ausreichend.

Sie müssen vielmehr mit den Werten der Heizkostenabrechnung kombiniert werden. Von der zunächst für sechs Monate gültigen individuellen Informationspflicht betroffen sind Immobilienbesitzende mit mindestens zehn Wohneinheiten. Sie müssen nun die Kostenprognosen ihrer Gas- und Wärmelieferanten für alle Mietenden individualisieren - eine Herausforderung, die neben einem enormen zeitlichen und bürokratischen Aufwand auch eine fundierte Datenbasis erfordert.

Um Immobilienbesitzende und -verwaltungen zu entlasten, bietet Techem, ein führender Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude, allen Bestandskunden ab Oktober einen kostenlosen Online-Service zur Erstellung der individuellen Energiekostenprognosen an. Auf Basis der letzten Heizkostenabrechnung und in Kombination mit den Informationen der Gas- und Wärmelieferanten berechnet Techem die Kostenprognose pro Wohneinheit und stellt diese als PDF zum Download im Kundenportal bereit - schnell, einfach und rechtskonform. Zur Berechnung müssen Kunden lediglich die Preisprognose ihres Energieversorgers für die jeweilige Liegenschaft in das Portal einpflegen. Im Anschluss können Vermietende die Informationen direkt mit ihren Mietenden teilen und damit ihrer Mitteilungspflicht nachkommen.

"Die individuelle Informationspflicht verursacht bei Eigentümerinnen und Eigentümern einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand. Mit unserem neuen, kostenlosen Service bieten wir ihnen eine unkomplizierte und rechtskonforme Lösung, die sie nicht nur entlastet, sondern auch Kostentransparenz für Mietende schafft. Diese ist gerade in Zeiten hoher Energiepreise wichtig", so Nicolai Kuß, CSO bei Techem.

Quelle: Techem GmbH (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte sulfit in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige