Den Geschäftswagen privatisieren
Archivmeldung vom 27.06.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnfang April wurde die private Nutzung von Firmenwagen gesetzlich neu geregelt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2006. Die vordem überwiegend vorteilhafte Einprozentregelung - monatlich wird ein Prozent des Listenpreises für Privatfahrten versteuert - ist seither deutlich eingeschränkt. Sie kommt nur noch zur Anwendung für Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden.
Strenge Kontrollen ordnungsgemäß anzulegender Fahrtenbücher durch den
Fiskus sind angesagt. Betroffen sind von der Neuregelung alle
Unternehmer, Freiberufler und Gesellschafter von
Personengesellschaften.
Steuerexperten haben inzwischen ausgerechnet, dass es bei höherer
Privatnutzung durchaus sinnvoll sein kann, den Geschäftswagen aus dem
Betriebsvermögen herauszunehmen und stattdessen die Dienstfahrten mit
dem steuerlichen Erstattungssatz von 0,30 Euro pro Kilometer
abzurechnen. Die Privatisierung des Firmenwagens kann sich besonders
dann lohnen, wenn der Wagen bereits voll abgeschrieben ist. Nicht
zuletzt empfehlen Steuerberater ihren Mandanten die
Privatisierungsvariante auch, weil damit die aufwändige Dokumentation
sämtlicher Autobewegungen entfällt und lediglich die betrieblich
veranlassten Fahrten abzurechnen sind - eine Verringerung des
bürokratischen Aufwandes, die ebenfalls einen geldwerten Vorteil
bedeutet.
Die Überführung des Autos aus dem Betriebs- in das Privatvermögen
hat freilich auch ihre Versicherungsseite. Firmenwagenfahrer können
in aller Regel nicht ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse (SFK)
durch unfallfreies Fahren verbessern, da sie bei den
Betriebsfahrzeugen ja nicht selbst als Versicherungsnehmer auftreten.
Daraus resultieren bei der Umstellung unter Umständen teure
Einstufungen in entsprechend hohe Schadenfreiheitsklassen.
Mit einem speziell auf Firmenwagenfahrer zugeschnittenen Tarif
erleichtert der Autoversicherer Direct Line den Wechsel zum privaten
Halter: Bei der Neuzulassung als privater PKW werden die nachweislich
in Betriebsdiensten schadenfrei zurückgelegten Jahre komplett
angerechnet.
Bei seiner Einführung im Jahre 2003 zielte dieser Tarif
ursprünglich auf angestellte Arbeitnehmer, die infolge beruflicher
Veränderungen oder Eintritt in den Ruhestand vom Firmenwagen auf
einen Privatwagen umsteigen. Jetzt kommen die Erfahrungen mit diesem
Tarif einer weiteren Klientel zugute. Firmen-Autofahrer nach
mitunter langen Jahren unfallfreier Fahrpraxis - wie durchaus noch
weithin üblich - beim Umstieg mit hohen Beitragsätzen zu belasten,
hält Direct Line-Pressechefin Betina Welter nicht für marktgerecht.
"Wir haben diesen innovativen und flexiblen Tarif für den
Halterwechsel zwischen betrieblich und privat entwickelt, weil die
berufliche Lebenswirklichkeit heute - ob bei Arbeitnehmern oder
Selbstständigen - geprägt ist von der Mobilität der Verhältnisse.
Hier liegt viel Potenzial im umkämpften Markt der Autoversicherung."
Quelle: Pressemitteilung Direct Line Versicherung AG