Nach Urteil zur Pendlerpauschale: Steuerzahlerbund: Pendler sollten sich schnell ans Finanzamt wenden
Archivmeldung vom 09.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDas Bundesfinanzministerium hat umgehend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale reagiert: Die alte Pendlerpauschale gilt wieder ab dem ersten Entfernungskilometer. Doch was heißt das für die Steuerzahler?
Betroffene Steuerzahler sollten sich nach dem Urteil zur Pendlerpauschale möglichst schnell an das Finanzamt wenden. Wer in seiner Steuererklärung für 2007 die Pendlerpauschale nicht vollständig eingetragen hat, müsse dies nachmelden, sagte der Bundesgeschäftsführer des Bunds der Steuerzahler, Rainer Holznagel, am Dienstag. Dazu reiche ein formloses Schreiben oder ein Anruf beim zuständigen Finanzamt. Für die Nachmeldung gebe es keine Frist. Es sei aber besser, nicht zu lange zu warten, um eine Rückzahlung in jedem Fall problemlos zu erhalten.
Dann werde eine Änderung der Steuerfestsetzung vorgenommen und zu viel gezahlte Steuern würden erstattet. Wer die Pendlerpauschale in der Steuererklärung für 2007 bereits eingetragen hat, erhält sein Geld dagegen vom Finanzamt automatisch ausgezahlt, wie das Bundesfinanzministerium bereits mitgeteilt hat.
Steuerzahler konnten die Pendlerpauschale für 2007 eintragen. Diese wurde aber von den Finanzämtern vorerst nicht berücksichtigt. Zuerst sollte das Urteil des Verfassungsgerichts abgewartet werden. Das Gericht urteilte am Dienstag, dass die Kürzung der Pauschale verfassungswidrig war.
Wie der Steuerzahler-Bund weiter mitteilte, gilt für die Steuererklärung 2008 wieder die bisherige Regelung. Dann können wieder 30 Cent pro Kilometer für den gesamten einfachen Arbeitsweg in der Lohnsteuererklärung eingetragen werden. Auch wer sich für seinen Arbeitsweg einen Freibetrag für 2009 auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen will, kann dies wieder wie früher tun.