Weihnachtsgeld - wenn der Chef nicht zahlen will
Archivmeldung vom 22.11.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBei den meisten Arbeitnehmern ist das Weihnachtsgeld fest eingeplant, zum Beispiel, um damit die Geschenke für die Familie zu bezahlen. Doch in den letzten Jahren haben zahlreiche Firmen das Weihnachtsgeld gekürzt oder gar gestrichen. Ob das im Einzelfall rechtens ist, sollte jeder Arbeitnehmer überprüfen.
Meist ist dieser
Punkt im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder auch im
Arbeitsvertrag geregelt, sagt Christian Fälschle, Chefredakteur des
Wirtschaftsmagazins GELDidee in einem Interview (Wortlaut nachfolgend abgedruckt):
"Im Prinzip ist es immer nur dann ganz einfach, wenn es eine
eindeutige schriftliche Vereinbarung über das Weihnachtsgeld gibt.
Ausnahme ist natürlich, wenn es einen so genannten
Freiwilligkeitsvorbehalt gibt. Das heißt, dann kann der Unternehmer
jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob er ein Weihnachtsgeld bezahlt
oder nicht."
Auch wenn nicht schriftlich festgehalten ist, dass das Unternehmen
Weihnachtsgeld zahlt, können die Mitarbeiter unter Umständen einen
Anspruch darauf haben. Nämlich dann, wenn es in der Vergangenheit
regelmäßig gezahlt wurde:
"Wenn der Arbeitgeber drei Jahre nacheinander Weihnachtsgeld bezahlt
hat, kann der Mitarbeiter darauf bauen, dass er auch Weihnachtsgeld
bekommt. Das nennt man die so genannte betriebliche Übung.
Voraussetzung ist allerdings, das Weihnachtsgeld muss ohne Vorbehalt
bezahlt worden sein."
Wenn der Arbeitgeber beispielsweise darauf hingewiesen hat, dass
es sich um eine freiwillige Leistung handelt, ist er auch nicht
verpflichtet, es weiterhin zu zahlen. Neben dem Weihnachtsgeld gibt
es auch noch das 13. Monatsgehalt. Diese beiden Begriffe werden
häufig verwechselt, es handelt sich aber um verschiedene Dinge:
"Das Weihnachtsgeld ist kein normales Gehalt. Es soll die Treue zum
Betrieb belohnen und es gibt es dann, wenn der Mitarbeiter im Laufe
des Jahres nicht kündigt, sondern eben bei der Firma bleibt. Das 13.
Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, mit der das Unternehmen eben die
geleistete Arbeit extra honoriert. Darauf hat man auch Anspruch, wenn
man beispielsweise zum Jahreswechsel den Arbeitgeber wechselt."
Arbeitnehmer, die glauben, dass ihnen das Weihnachtsgeld zu Unrecht gekürzt oder gestrichen wurde, sollten sich nicht gleich mit ihrem Chef anlegen, empfiehlt die GELDidee. Besser ist es, sich bei einer Gewerkschaft oder bei einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Oft sind die gesetzlichen Regelungen sehr kompliziert, so dass man einen Fachmann braucht, der die rechtliche Situation beurteilen kann.
Quelle: Pressemitteilung GELDidee