Keine Impfpflicht für Gesundheitsberufe – Jobvermittlung für ungeimpfte Helden
Archivmeldung vom 09.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićZuerst gefeiert, dann geächtet: Ungeimpfte Pflegekräfte wurden zu Beginn der Corona-Krise als Helden bejubelt. Als die Impfkampagne startete, wendete sich allerdings das Blatt und die vormaligen Helden wurden quasi zu Aussätzigen erklärt. Die deutsche Jobvermittlungs-Plattform Helden-Transfer hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, für Beschäftigte in medizinischen und Pflegeberufen, die auf die Teilnahme am gentechnischen Experiment verzichten, geeignete neue Arbeitgeber zu finden. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Alles anonym und kostenlos. Außerdem hat man eine Gesetzeslücke entdeckt: Demnach gibt es in Deutschland keine Impfpflicht für Gesundheitsberufe, sondern nur die Pflicht einen Nachweis über den Stich oder die Ausnahme davon aus medizinischen Gründen vorzulegen.
Auf der Webseite des Jobportals prangt groß die Frage: „Gestern noch Held und heute als Ungeimpfter nicht mehr erwünscht?“ Vor diesem Problem stehen offenbar viele Beschäftigte in den Pflegeberufen. „Heldentransfer“ will Abhilfe schaffen und schnell und unkompliziert alle passenden Arbeitgeber finden, die zum jeweiligen Profil passen.
In drei Schritten zum besseren Arbeitsplatz
In drei Schritten geht es zum neuen Arbeitsplatz, an dem auch Ungestochene geschätzt werden. Im ersten Schritt müssen die Qualifikationen anonym beschrieben und im nächsten die gewünschte Region ausgewählt werden, in der man arbeiten möchte. Helden-Transfer sucht dann geeignete Arbeitgeber. Hierzu fragt Helden-Transfer direkt bei den potenziellen Arbeitgebern in der Wunschregion an. Man kenne „alle Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland“ und könne mit diesen in Kontakt treten, wird auf der Webseite erklärt.
Im dritten und letzten Schritt erhält der oder die Arbeitssuchende eine Liste mit möglichen neuen Arbeitgebern zur Auswahl, kann aber immer noch anonym bleiben. Kommt ein Arbeitsvertrag zustande, gibt es dann sogar noch eine Prämie in Höhe eines Monatslohnes. Das Geld hierfür sei ein Teil der Vermittlungsprovision, wird erklärt.
Keine Impfpflicht für Gesundheitsberufe?
Am Portal wird darauf hingewiesen, dass es aus rechtlicher Sicht in Deutschland gar keine Impfpflicht für Gesundheitsberufe gebe. Der Bundestag habe lediglich eine „Vorlagepflicht eines Immunitätsnachweises oder eines Impfunfähigkeitsnachweises beim Arbeitgeber“ beschlossen. Rechtlich sei das ein großer Unterschied.
Befreiung von der Impfpflicht aus medizinischen Gründen
Der Staat verpflichte nicht zur Impfung selbst, „sondern nur zur Vorlage eines Impfnachweises oder eines Nachweises, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.“ Man bietet daher über www.Liberation-Express.de solche vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung an. Auf der Webseite wird dazu der Gesetzestext zitiert: „Satz 1 gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.“
Minimale Geldstrafe bei Nichtvorlage eines Nachweises
Auch wenn sich ein Mitarbeiter gar nicht ausweist, sei der Arbeitgeber lediglich dazu angehalten, das Gesundheitsamt darüber zu informieren. Der Arbeitgeber werde bei „Nichtvorlage nicht verpflichtet, ihren säumigen Arbeitnehmer zu kündigen oder sie freizustellen.“ Wenn nichts gemeldet wird, passiere „fast gar nichts.“ Das Gesetz sehe für diesen Fall „nur ein minimales Bußgeld für die Einrichtung“ vor. Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dürfen selbstverständlich auch weiterhin eingestellt und beschäftigt werden. Genau dabei hilft Helden-Transfer."
Quelle: Wochenblick