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Grundsteuer-Wahnsinn: Steuerkanzlei erklärt, wie man den Bescheid des Finanzamtes richtig prüft

Archivmeldung vom 15.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Soufian El Morabiti und Ali Doygun
Soufian El Morabiti und Ali Doygun

Bildrechte: GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH Fotograf: GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH

Zum 1. Februar wurden die Grundsteuer-Erklärungen für Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer spätestens fällig. Aufgrund vieler Unverständlichkeiten fehlen allerdings noch Millionen von Erklärungen. Die Situation wird dadurch nicht einfacher, dass die Finanzämter nun die ersten Bescheide verschicken und die Bürger und die Bürger damit vor zusätzliche Rätsel stellen.

"In diesem Grundsteuer-Wahnsinn ist es schwierig, den Überblick zu behalten und den Bescheid des Finanzamtes richtig zu prüfen. Selbst die Behörden rechnen mit Millionen Einsprüchen", erklären Ali Doygun und Soufian El Morabiti von GoldmanTax. Gerne verraten die beiden Steuerprofis in diesem Gastartikel, worauf es zu achten gilt und wie man den Bescheid richtig prüft.

Einspruch bei Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform hat für Verwirrung gesorgt - ob sie in der Praxis gelungen ist, wird erst in der Zukunft von den Gerichten entschieden. Experten raten daher, mit einem Steuerberater zu sprechen, der auf die Möglichkeit eines individuellen oder generellen Einspruchs hinsichtlich der potenziellen Verfassungswidrigkeit hinweist. Wer unsicher ist, sollte sich also am besten professionelle Hilfe holen, um keine Fehler zu machen und die eigenen Interessen zu schützen.

Einstellung der Bescheide soll Einspruchsfristen verhindern

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen endete am 31. Januar 2023. Allerdings sind bis zum 22. Dezember 2022 bundesweit erst 46,2 Prozent der Erklärungen eingegangen. Das Handelsblatt berichtet, dass es zwar eine Fristverlängerung gegeben hätte, aber mindestens 30 Prozent der Erklärungen zu spät abgegeben wurden.

Angesichts dieser Entwicklung spricht sich Florian Köbler, der Bundesvorsitzende der Steuergewerkschaft, dafür aus, dass die Bescheide vorläufig eingestellt werden, um Einspruchsfluten zu vermeiden. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden auf diese Forderung reagieren werden und ob dies tatsächlich zu einer Reduktion von Einsprüchen führen wird.

Personalengpässe sorgen für Verzögerungen bei den Steuerbescheiden

Die Grundsteuerreform sorgt für große Herausforderungen auch in den Finanzämtern. Wie aus internen Quellen bekannt wurde, fehlt es aktuell schlichtweg an Personal, um die Flut an Grundsteuererklärungen im System zu prüfen und die Bescheide zu übermitteln. Die anschließende Bewältigung der daraus resultierenden Einsprüche stellt eine weitere Herausforderung dar.

Die Auswirkungen dieser Probleme sind für die Bürger spürbar, da sich die Bearbeitungszeiten für die Steuerbescheide verlängern können. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzämter auf diese Schwierigkeiten reagieren werden und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeit zu erleichtern. Betroffene sollten sich jedoch bewusst sein, dass es aufgrund dieser Umstände zu Verzögerungen kommen kann und gegebenenfalls Geduld aufbringen.

Kritische Bewertung des Bewertungsverfahrens

Mit der Einführung der Grundsteuerreform sind auch kritische Stimmen laut geworden. So werden die Grundsteuerwerte im Rahmen der Reform in einem typisierten Verfahren ermittelt, bei dem objektspezifische Besonderheiten nicht berücksichtigt werden. Dadurch besteht keine Möglichkeit, durch ein privates Sachverständigengutachten den tatsächlichen Verkehrswert nachzuweisen. Dies könnte dem Rechtsstaatsprinzip entgegenstehen und das verfassungsrechtliche Gebot der Folgerichtigkeit verletzen.

Weiterhin wird bemängelt, dass die von den Gutachterausschüssen festgestellten Bodenrichtwerte falsch ermittelt worden sein könnten. Darüber hinaus besteht bei vielen Grundsteuerbescheiden keine Nachprüfungsmöglichkeit, da sie ohne den Vorbehalt der Nachprüfung erlassen werden. Änderungen können nur noch in bestimmten Ausnahmesituationen und mit Wirkung für die Zukunft vorgenommen werden.

Auch das Zusammenspiel zwischen Grundlagen- und Folgebescheiden kann gegen den staatsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen. Insgesamt stellt sich daher die Frage, ob die Grundsteuerreform in ihrer derzeitigen Form den Anforderungen an ein gerechtes und verfassungskonformes Steuersystem entspricht.

Hinweise zur Befreiung von der Grundsteuer für steuerbegünstigte Körperschaften

Im Rahmen der Erklärungspflichten zur Grundsteuerreform 2022 sind Befreiungstatbestände für steuerbegünstigte Körperschaften zur Grundsteuer zwingend zu beantragen. Es kann jedoch vorkommen, dass der Bescheid, der an die betroffenen Körperschaften ergangen ist, diese Befreiung nicht enthält. In diesem Fall sollten Steuerzahler prüfen, ob sie im Rahmen einer geänderten Erklärung die Befreiung noch beantragen müssen.

Dabei ist zu beachten, dass eine Befreiung nachträglich nicht mehr nachgeholt werden kann und daher einer Feststellung in dem vorliegenden Grundlagenbescheid bedarf. Betroffene sollten daher bis spätestens zum Eintritt der Bestandskraft der Bescheide die notwendigen Änderungen vornehmen oder rechtzeitig Einspruch einlegen. Dies ist wichtig, da eine versäumte Beantragung zu einer dauerhaften Belastung mit Grundsteuern führen kann. Steuerbegünstigte sollten daher sorgfältig prüfen, ob sie von der Grundsteuer befreit sind und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten, um die Befreiung zu erhalten.

Weitere Handlungsoptionen für Grundsteuerzahler

Für Steuerzahler könnte es sich lohnen, den Bescheid offenzuhalten und Einspruch einzulegen. Ohne Einspruch wird der Bescheid bestandskräftig, was nachträgliche Änderungen erschwert. Der Einspruch hält den Bescheid in allen Belangen offen, aber es besteht auch die Möglichkeit einer Verböserung für den Mandanten.

Zusätzlich verursacht der Einspruch Kosten und das Finanzamt wird aus derzeitiger Sicht abschlägige Entscheidungen treffen. Bei Ablehnung des Einspruchs bleibt nur noch der Weg der Klage, für die der Bund der Steuerzahler Musterklagen vorbereitet. Im Rahmen des Einspruchs könnte auch die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, für die derzeit jedoch keine Notwendigkeit besteht. In diesem Fall fallen im Nachgang Zinsen an, falls das Verfahren nicht zugunsten des Antragstellers entschieden wird.

Quelle: GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH (ots)

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