Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Tipps & Tricks Finanzen Kfz-Versicherung Wechseln ohne sich zu ärgern

Kfz-Versicherung Wechseln ohne sich zu ärgern

Archivmeldung vom 12.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de
Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de

Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung können Autofahrer auch in diesem Jahr günstigere Konditionen und bessere Leistungen bekommen. Doch die Zeit drängt. Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel nur zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung normalerweise spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein.

Damit der Wechsel ohne Ärger klappt, sollten Autofahrer laut ADAC einige Regeln beachten:

  • Vor dem Wechsel die Versicherungsbedingungen und -leistungen vergleichen. Billig ist nicht immer gut. Möglicherweise hat der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende. Dabei Angaben wie Zahl der Fahrer und die jährliche Fahrleistung prüfen.
  • Den alten Vertrag zum 1. Januar erst kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Grund: Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei der Teil- und Vollkasko sind Versicherer jedoch frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Versicherer.
  • Das Kündigungsschreiben sollte generell per Einschreiben/Rückschein abgeschickt werden.
  • Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht von einem Monat besteht z.B. wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.
  • Wer von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln möchte, ist nicht in jedem Fall billiger dran. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, während es in der Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.
  • Die Selbstbeteiligung kann bei der Vollkasko und bei der Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den Selbstbeteiligungen aber gar nicht so hoch, so dass sich in diesen Fällen eine höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.

Quelle:  ADAC

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte taxi in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige