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Nach Einbruch: Belege und Fotos erleichtern Erstattung

Archivmeldung vom 07.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Einbrecher und Einbruch (Symbolbild)
Einbrecher und Einbruch (Symbolbild)

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Wohnung durchwühlt, Laptop gestohlen, Schmuck weg: Wer nach einem Einbruch Kassenzettel und Fotos der gestohlenen Wertgegenstände vorlegen kann, kommt meist schneller an sein Geld, erläutert das Infocenter der R+V Versicherung.

Rund 75.000 Mal haben Einbrecher im Corona-Jahr 2020 zugeschlagen - deutlich weniger als in den Jahren zuvor. Doch mit den geringen Infektionszahlen bekommen die Kriminellen wieder mehr Gelegenheit, ihrer "Arbeit" nachzugehen. Weil sie die Begegnung mit den Bewohnern scheuen, schlagen Einbrecher am liebsten zu, wenn voraussichtlich niemand zuhause ist - tagsüber während der Arbeit oder in der Urlaubszeit.

Beweispflicht liegt bei Versicherten

Grundsätzlich gilt: Wer eine Hausratversicherung hat, bekommt nach einem Wohnungseinbruch in aller Regel eine finanzielle Entschädigung. Die Bestohlenen müssen jedoch beweisen, dass sie die entwendeten Wertsachen tatsächlich besessen haben. "Wenn sie beispielsweise einen Kassenbon vorlegen, ersetzt die Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert", sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Sie rät zudem, Wertsachen als zusätzlichen Nachweis zu fotografieren.

Fotos, Quittungen und Kassenbons sollten an einem sicheren Ort und getrennt von den Wertsachen liegen - natürlich ohne Hinweis darauf, wo die Gegenstände zu finden sind. "Wenn Geschädigte die Wertgegenstände nicht ausreichend dokumentiert haben, können sie im schlimmsten Fall trotz Hausratversicherung leer ausgehen", warnt R+V-Expertin Günter.

Zertifikate anfertigen lassen

Auch bei Erbstücken oder Flohmarkt-Schnäppchen sind die Versicherten in der Beweispflicht. "Wer für solche Dinge keine Belege hat, sollte Zertifikate von unabhängigen und zertifizierten Gutachtern anfertigen lassen", so Nicole Günter. Bei Münzen oder Schmuck kann das beispielsweise ein Juwelier übernehmen. Den Wert alter Möbel, Bilder oder Porzellan können Antiquitätenhändler oder Kunstexperten schätzen.

Quelle: R+V Infocenter (ots)

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