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Bei Stromausfall Hausratversicherung prüfen

Archivmeldung vom 03.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Durch den tagelangen Stromausfall im Münsterland funktionierten zahlreiche Tiefkühlschränke und –truhen nicht. Schon nach kurzer Zeit außerhalb der Kühlung sind Fleisch, Fisch und Pizza nicht mehr genießbar und müssen weggeworfen werden. Solche Schäden an Tiefkühlkost übernimmt unter Umständen die Hausratversicherung. Hierauf weist die AXA Versicherung hin.

In der Hausratversicherung von AXA beispielsweise können Schäden am Tiefkühlgut bis zu einem Wert von 300 Euro mitversichert werden, wenn die Lebensmittel durch einen öffentlichen Stromausfall ungenießbar werden und weggeworfen werden müssen. "Wer eine Hausratversicherung hat, sollte überprüfen, ob sie diese Kosten übernimmt", rät Daniel Meiß, Experte für Hausratversicherungen bei AXA. Ist der Schaden gedeckt, sollte man bei der Schadenmeldung das verdorbene Tiefkühlgut unter Angabe des Kaufpreises auflisten.

Quelle: Pressemitteilung Banktip.de

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