Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Tipps & Tricks Finanzen Erste Stürme im neuen Jahr: Tipps rund um die Versicherungen

Erste Stürme im neuen Jahr: Tipps rund um die Versicherungen

Archivmeldung vom 10.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/ERGO Versicherungsgruppe AG/Christophe Fouquin - Fotolia"
Bild: "obs/ERGO Versicherungsgruppe AG/Christophe Fouquin - Fotolia"

Das neue Jahr ist kaum zehn Tage alt, da fegen bereits Orkanböen mit bis zu 100 Kilometer Geschwindigkeit in der Stunde über Deutschland. In bergigen Regionen erwarten Wetterexperten sogar orkanartige Böen der Windstärke 11. Nach dem Sturm "Ela" wurden allein bei ERGO ca. 11.000 Schäden verzeichnet. ERGO gibt Tipps, was zu tun ist.

Betroffene sollten zuerst das Haus und die unmittelbare Umgebung begutachten, um mögliche Gefahrenquellen zu entdecken: Sind Balkontüren und Fenster in Ordnung, sitzen die Leitungen der Blitzschutzanlage noch fest auf dem Dachfirst, haben Äste und Bäume die Regenrinnen gelockert? Auch eine Sichtprüfung der Dacheindeckung ist sinnvoll. Wer Schäden feststellt, die zunächst niemandem gefährlich werden können, sollte sich mit Aufräumarbeiten allerdings zurückhalten. Auch wenn das Bedürfnis groß ist, schnell alles wieder in Ordnung zu bringen: Aktionismus kann die spätere Regulierung des Schadens unnötig erschweren.

Schäden so gering wie möglich halten

Erlaubt ist hingegen alles, was dazu beiträgt, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet konkret: Offene Stellen wie zerstörte Fensterscheiben oder abgedeckte Teile des Dachs sollten Betroffene umgehend provisorisch abdichten, um das Eindringen von Regenwasser in das Gebäude zu verhindern. Gleiches gilt bei beschädigten Fahrzeugscheiben.

Tipps für die Schadenmeldung

Ist die Lage nach der ersten Bestandsaufnahme unter Kontrolle, gilt es, die entstandenen Schäden möglichst rasch zu dokumentieren und der Versicherung zu melden. Beschädigte Gegenstände sollten nicht vorschnell entsorgt, sondern zum Schadensnachweis aufbewahrt werden.

Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Angaben:

  • Den Versicherungsfachmann vor Ort informieren
  • Versicherungsnummer angeben, falls zur Hand
  • Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
  • Erste Schätzung zur Schadenhöhe abgeben
  • Gegebenenfalls Fotos vom Schaden anfertigen, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
  • Telefonnummer für Rückfragen mitteilen

Kostenlose Unwetterwarnung per SMS

Vorsorge ist besser als Nachsorge: Deshalb bietet ERGO in Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst einen kostenlosen SMS Unwetter-Warnservice an. Per Kurzmitteilung wird zum Beispiel vor Starkregen und schweren Gewittern, orkanartigen Böen, extremem Schneefall und Eisglätte gewarnt. Interessierte können sich auf der Internetseite von ERGO kostenlos für den SMS-Dienst registrieren: http://www.ergo.de/unwetterwarnservice.

Welche Versicherung kommt wofür auf? Als Faustregel gilt:

  • Beschädigtes Fahrzeug - Kasko bezahlt Reparatur
  • Beschädigtes Mobiliar - ein Fall für die Hausratversicherung
  • Schäden bei Nachbarn: Die Haftpflichtversicherung springt ein
  • Vollgelaufener Keller: Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung - aber nur bei Einschluss "Weitere Elementargefahren"

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte cabrio in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige