Erbschaft: Wie Sie Ihren Erbanspruch nachweisen
Archivmeldung vom 23.04.2013
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Tod eines Verwandten oder aber einer anderen nahestehenden Person lässt einen in den wenigsten Fällen kalt. Dennoch muss man nach dem Ableben Stärke beweisen es gibt einiges zu regeln! Zu jenen Dingen gehört dabei nicht nur die Organisation einer Beerdigung und vielleicht auch einer Trauerfeier, sondern auch die Regelung des Erbes. Insbesondere dann, wenn die verstorbene Person wohlhabend war, ist gerade Letzteres gar nicht so einfach!
Verstirbt eine Person, welche im Fachjargon als Erblasser bezeichnet wird, so wird das Erbe prinzipiell entsprechend der Angaben im Testament aufgeteilt. Jenes sollte notariell beglaubigt sein, damit es zur Aufteilung des Erbes herangezogen werden kann. Die Beglaubigung ist dabei entgegen der landläufigen Meinung nicht zwingend. Vielmehr ist ein eigenhändig verfasstes, unterschriebenes Testament rechtsgültig, sofern die Person zum Zeitpunkt der Verfassung im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten war. Dies im Nachhinein nachzuweisen ist mitunter schwierig, weshalb es empfehlenswert ist, das Testament unter der Aufsicht von Zeugen zu verfassen. Ebenfalls sollte dem Testament ein ärztliches Attest beigelegt werden, welches die Testierfähigkeit des Verfassers bescheinigt.
Ist dagegen kein entsprechendes Schriftstück vorhanden, so erhalten die Verwandten das Vermögen. Welche Ansprüche einzelne Personen dabei haben, richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge, welche wiederum durch den Verwandtheitsgrad bestimmt wird. Auch wenn die Erbfolge gesetzlich geregelt ist: Manchmal ist es notwendig, dass Erben ihren Erbanspruch nachweisen müssen. Die nötigen Beweise zu finden, kann schwierig sein, weshalb Sie besser einen Profi mit jener Angelegenheit betrauen sollten. Hier ist die Hilfe von Spürnasen gefragt! Die Deutsche Detektei beschäftigt erfahrene Detektive, die die notwendigen stichhaltigen Beweise für Sie sammeln. Somit besteht keine Gefahr mehr, dass Sie um Ihr Erbe gebracht werden.
Übrigens: Ob beim Testament oder gesetzlichen Erbfolge ein Erbe hat grundsätzlich immer die Möglichkeit, das Erbe binnen 6 Wochen auszuschlagen. Dies ist dann zu empfehlen, wenn der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hatte. Folglich ist es ratsam, bereits vor dem eigenen Ableben mit seinen Erben über finanzielle Angelegenheiten zu sprechen.