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Der aktuelle Rechtstipp: Zuschuss für Bauherren in Not

Archivmeldung vom 22.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch HB

Die Finanzkrise bringt auch manchen Eigenheimbesitzer in Bedrängnis. Sind Haus oder Eigentumswohnung noch nicht abbezahlt, drohen Arbeitslosigkeit oder unvorhergesehene Verluste bei der Geldanlage die Immobilienfinanzierung zum Einsturz zu bringen.

Wenig bekannt, im Notfall aber ein möglicher Rettungsanker: "Nicht nur Mieter, auch selbstnutzende Eigentümer, die unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld, den sogenannten Lastenzuschuss", erläutert Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner. "Ob man zum Kreis der Berechtigten gehört und wenn ja, in welcher Höhe man Wohngeld bekommt, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung durch den Baukredit." Der Zuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

Quelle: Schwäbisch Hall

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