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Der letzte Wille zählt: Das Erbe schwarz auf weiß regeln

Archivmeldung vom 08.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In Deutschland werden nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge in diesem Jahrzehnt noch zwei Billionen Euro vererbt. Wer seinen Nachlass nicht ausreichend regelt, riskiert, dass der letzte Wille nicht umgesetzt wird.

Basis dafür: ein gültiges Testament. Die einfachste Variante ist das private Testament, das handschriftlich verfasst sein und neben Vor- und Nachname auch Ort und Datum enthalten muss. Vorschriften für die Aufbewahrung gibt es beim privaten Testament nicht. Liegt es zu Hause, wird es womöglich im Fall der Fälle nicht gefunden. Besser: das Testament gegen Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen (die Höhe richtet sich nach dem Wert des Erbes: Für ein Vermögen von 30.000 Euro sind z.B. 24 Euro fällig). Das so genannte öffentliche Testament wird durch einen Notar verfasst und beurkundet. Die Kosten hängen auch hier vom Wert ab: Geht es etwa um 50.000 Euro, bekommt der Notar ca.132 Euro; bei 500.000 Euro werden 807 Euro fällig. Ehepaare wählen meist das Berliner Testament. Darunter versteht man das gemeinschaftliche Testament von Ehepartnern, die sich gegenseitig als Alleinerbe einsetzen.

Tipp: Das Berliner Testament kann steuerliche Nachteile haben: Erbt erst einmal nur der Ehegatte, muss er alleine auch die Erbschaftsteuer zahlen. Geht das Vermögen dann irgendwann an die Kinder, müssen die abermals Steuern berappen. Besser: Testamentarisch verfügen, dass bereits beim Tod eines Ehegatten die Kinder mit bedacht werden.

Quelle: Pressemitteilung Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de

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