Der letzte Wille zählt: Das Erbe schwarz auf weiß regeln
Archivmeldung vom 08.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn Deutschland werden nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge in diesem Jahrzehnt noch zwei Billionen Euro vererbt. Wer seinen Nachlass nicht ausreichend regelt, riskiert, dass der letzte Wille nicht umgesetzt wird.
Basis dafür: ein gültiges Testament. Die einfachste Variante ist
das private Testament, das handschriftlich verfasst sein und neben
Vor- und Nachname auch Ort und Datum enthalten muss. Vorschriften für
die Aufbewahrung gibt es beim privaten Testament nicht. Liegt es zu
Hause, wird es womöglich im Fall der Fälle nicht gefunden. Besser:
das Testament gegen Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen (die Höhe
richtet sich nach dem Wert des Erbes: Für ein Vermögen von 30.000
Euro sind z.B. 24 Euro fällig). Das so genannte öffentliche Testament
wird durch einen Notar verfasst und beurkundet. Die Kosten hängen
auch hier vom Wert ab: Geht es etwa um 50.000 Euro, bekommt der Notar
ca.132 Euro; bei 500.000 Euro werden 807 Euro fällig. Ehepaare wählen
meist das Berliner Testament. Darunter versteht man das
gemeinschaftliche Testament von Ehepartnern, die sich gegenseitig als
Alleinerbe einsetzen.
Tipp: Das Berliner Testament kann steuerliche Nachteile haben:
Erbt erst einmal nur der Ehegatte, muss er alleine auch die
Erbschaftsteuer zahlen. Geht das Vermögen dann irgendwann an die
Kinder, müssen die abermals Steuern berappen. Besser: Testamentarisch
verfügen, dass bereits beim Tod eines Ehegatten die Kinder mit
bedacht werden.
Quelle: Pressemitteilung Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de