Flugärger: Das bringt der ADAC Entschädigungsrechner
Archivmeldung vom 11.06.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićIst der Flug verspätet, wird verschoben oder fällt komplett aus haben Passagiere Ansprüche gegen die Airline. Seit letztem Jahr können Fluggäste mit dem ADAC Entschädigungsrechner ihre Rechte mit nur wenigen Klicks und kostenfrei überprüfen und anschließend entscheiden, ob und wie sie tätig werden wollen.
Das geht entweder selbst über den ADAC Musterbrief, durch Einschaltung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Beauftragung eines ADAC Vertragsanwalt oder mit Hilfe des ADAC Partners MYFLYRIGHT. Von letzterem gibt es nun eine erste Bilanz des Angebots. Und die zeigt: Im Schnitt gibt es bei den eingereichten Fällen rund 709 Euro an Entschädigung zurück.
Die meisten eingereichten Fälle von MYFLYRIGHT stehen in Zusammenhang mit deutschen Airlines. Spitzenreiter ist Eurowings mit rund 17 Prozent der Fälle, gefolgt vom Mutterkonzern Lufthansa mit rund 12 Prozent. Insgesamt machen die großen Airlines (Lufthansa, Eurowings, Ryanair, Condor, easyJet, etc.) mit knapp 80 Prozent die meisten Fälle aus.
Dabei landete die Billigairline Ryanair am häufigsten vor Gericht. Der ADAC Partner MYFLYRIGHT reichte in circa 12 Prozent aller Klagen eine Klage gegen die irische Fluggesellschaft ein. Hauptgrund: Während mit anderen Fluggesellschaften oftmals eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, geschieht dies mit Ryanair nie. Somit landet jeder gültige Anspruch gegen Ryanair vor Gericht. Lufthansa landet mit circa 10 Prozent der Gesamtklagen auf Platz 2. Auch Lufthansa zahlt mittlerweile außergerichtlich nicht mehr aus. Eurowings liegt mit rund 7 Prozent und damit etwas Abstand auf dem dritten Platz.
Grundsätzlich können Fluggäste bei Flügen aus oder in die EU bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als dreistündiger Verspätung eine pauschale Ausgleichszahlung (250, 400 oder 600 Euro) nach der EU-Fluggastrechteverordnung verlangen. Es muss sich dabei um einen Flug handeln, der aus der EU startet oder von einer europäischen Airline mit einem Ziel in der EU durchgeführt wird. Daneben sind weitere Erstattungen möglich.
Den Entschädigungsrechner für Fluggäste sowie alle weiteren Informationen zum Thema Reiserecht gibt es unter adac.de/fluggastrechte.
Quelle: ADAC (ots)