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Wie eine Ehefrau dem untreuen Gatten beim Erben Grenzen setzen kann

Archivmeldung vom 06.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Erben kann vertrackt sein. Zum Beispiel, wenn die Ehefrau verhindern möchte, dass die Geliebte ihres Mannes eines Tages über das ganze Erbe verfügt. Im Apothekenmagazin "Senioren-Ratgeber" erklärt der Notar und Fachanwalt Dr. Hubertus Rohlfing, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht beim Deutschen Anwaltverein, wie die Ehefrau dann ihr Testament gestalten könnte.

Sie sollte den Mann als "Vorerben" einsetzen, die Kinder als "Nacherben". Dadurch bekommt der Mann zwar zunächst das gesamte Vermögen, er darf es aber nicht antasten. Er darf nur über eventuelle Erträge verfügen, also beispielsweise Zinsen oder Mieteinnahmen. Sie kann außerdem verfügen, dass der sogenannte Nacherbenfall auch bei einer Wiederheirat eintritt. Dadurch erben die Kinder nicht nur, wenn der Mann stirbt, sondern auch, wenn er erneut heiratet.

Quelle: Wort und Bild - Senioren Ratgeber (ots)

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