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Glühen, nicht kochen!

Archivmeldung vom 19.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Für viele gehört der Glühwein zum Weihnachtsmarkt wie der Schnee zum Winter. Doch Alkohol und Zucker im warmen Wintergetränk führen nicht selten zu starken Kopfschmerzen. Die Lebensmittel-Experten von TÜV SÜD erklären, wie der Glühwein-Kater vermieden werden kann.

Zimt lindert Übelkeit und Nelken helfen bei Zahnschmerzen. Trotz dieser Inhaltsstoffe führt so mancher Glühweingenuss zu Unwohlsein - auch wenn es nur eine Tasse war. Vor allem die Kombination von erhitztem Alkohol und viel Zucker steigt schon bei geringen Trinkmengen sehr leicht zu Kopf. Besonders, wenn versucht wurde, geschmackliche Mängel eines minderwertigen Weines mit viel Zucker zu verdecken.

Wer auf Nummer sicher gehen will, dem raten die Experten von TÜV SÜD: Selbermachen. Beim Zubereiten des Glühweins ist die Grundregel Nummer eins, nur qualitativ hochwertigen Rotwein zu benutzen. Am besten solchen, der auch pur gut schmeckt. Grundregel Nummer zwei lautet, nicht zuviel süßen. Bei einem lieblichen Rotwein, ist das oft sogar ganz überflüssig. Grundregel Nummer drei: Der Glühwein sollte nicht gekocht, sondern nur erhitzt und dann gleich serviert werden. So entweicht der Alkohol nicht schon vorher und die Gewürze kommen mit ihrem vollen Aroma zur Geltung.

Wie immer bei alkoholischen Getränken ist man gut beraten, sich nicht mit leerem Magen auf sie einzulassen. Wer sich also gleich nach dem Büro an der Glühweinbude verabredet hat, sollte vorher noch beim Lebkuchen- oder Imbissstand vorbei schauen und sich eine "Unterlage" verschaffen.

Quelle: Pressemitteilung TÜV Süddeutschland Holding AG

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