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Was tun wenn Google keine AdWors-Werbung mehr freischaltet

Archivmeldung vom 25.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Seit Einführung der neuen Richtlinien zur Schaltung von Googles keywordbezogener AdWords-Werbung berichten zahlreiche Reisebüros, dass ihre Werbung nicht mehr geschaltet wird und sie dadurch mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben.

War bisher faktisch die Höhe des maximalen Cost-To-Click (CTC) Preis dafür verantwortlich, an welchem Platz die Werbung dargestellt wurde, so wird nun die Qualität der mit der Werbung verlinkten Zielseite bewertet.

Man darf es nicht schönreden, auch die früheren Kriterien hatten ihre Schattenseiten. Faktisch handelte es sich dabei um eine Versteigerung. Wer also bereit war, den höchsten Preis zu zahlen, landete in der Darstellung ganz vorne. Auch darüber, insbesondere über die damit verbundenen Kosten, hatte sich so mancher aus der Reisebranche beschwert.

Seit neuestem gelten nun, neben dem Höchstgebot, die Kriterien "Relevanz" und "Originalität". Google selbst weist hierzu in seinen Richtlinien, die in der AdWords-Hilfe zu finden sind, explizit darauf hin, dass Internet-Nutzer nicht auf Webseiten durch die AdWords-Werbung weiter geleitet werden sollen, auf denen das beworbene Produkt nicht zum Kauf angeboten wird, oder dort die Beschreibungen mehrerer Produkte zu finden sind. Zum Thema "Originalität" beschreibt Google in seiner Hilfefunktion, dass Zielpages "originellen Content, der auf keiner anderen Webseite zu finden ist" aufweisen sollen. Üblicher Weise wird dieser Passus der Google-Richtlinien als Unique-Content ausgelegt. Unsere Erfahrungen zeigen hier, dass dies Google nicht so streng auslegt wie es in weiten Bereichen außerhalb von Google kommuniziert wird.

Ein weiterer Punkt der sich negativ für die Reisebüros auswirkt ist, dass Google die Webseiten von Reisebüros pauschal als nur "unter Vorbehalt zu bewerbende Website-Arten" einstuft und im weiteren Verlauf der Erklärungen darauf hinweist, dass diese Website-Arten die Richtlinien zur Zielseitenqualität unbedingt einhalten müssen!

Was an (besser: in) der typischen Reisebüro-Webseite auffällt ist, dass zum einen eigentlich kein Content (Text) vorhanden ist. Oft ist nur eine Buchungs-Engine eingebunden. Zum anderen sind sehr oft noch nicht einmal die elementaren Ratschläge zur Suchmaschinenoptimierung von Webseiten umgesetzt.

Dabei ist genau betrachtet die Umsetzung der von Google erlassenen Richtlinien zur keywordbezogenen AdWords Werbung gar nicht mal so schwierig. Schon gar nicht für ein Reisebüro!

Originalität wird erreicht, indem das zu bewerbende Reiseangebot ausformuliert und als eigenständige Webseite mit den entsprechend passenden Einträge in den Meta-Angaben eingestellt wird. Bedenken sollte man dabei, dass auch Google nur anhand des formulierten Textes seine erlassenen Kriterien überprüfen kann. Dynamisch wechselnde Inhalte steigern die Originalität und den Nutzungswert, was dazu führt, dass die Webseite nicht nur von Google und Co. häufiger besucht wird.

Die so erzeugte URL wird als Ziel für die entsprechende AdWords-Werbung genutzt. So erfüllt man auch das Relevanz-Kriterium.

Mehr ist nicht zu tun!

Desweiteren empfiehlt der armini foto & medien verlag ein konsequentes SEO (Suchmaschinenoptimierung) der Website als Gesamtes und für jede einzelne Webseite.

Quelle:  armini foto & medien verlag

 

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