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Do"s and Don"ts bei der Registrierung von Domain-Namen

Archivmeldung vom 15.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Sie möchten einen Domain-Namen registrieren, sind sich aber nicht sicher, welche Regeln Sie hierbei beachten müssen?

Die united-domains AG, Deutschlands großer Domain-Anbieter, hilft weiter mit Tipps und Tricks  zur Einrichtung Ihres Domain-Namens.

Keine Markennamen registrieren

  • Domain-Namen die einer geschützten Marke entsprechen, dürfen nicht registriert werden (z.B. audi.com)
  • Selbst wenn Ihr Name Peter Siemens ist, wird die Rechtssprechung in der Regel dem bekannteren Unternehmen das vorrangige Recht an dem Domain-Namen einräumen
  • Wortkombinationen, die einen Werbeslogan oder den Namen eines Markenproduktes enthalten (z.B. www.I-love-milka.com oder nivea-online.net), sollten nicht verwendet werden

Prominente bleiben außen vor

  • Private Vor- und Nachnamen genießen namensrechtlichen Schutz. Sollten Sie einen Boris-Becker-Fanclub.de ins Leben rufen, ist Ärger vorprogrammiert.
  • Eine Verletzung des Namensrechtes liegt ebenfalls vor, wenn Sie sich den Namen ihres Lieblingsfeindes aneignen möchten.

Geschützte Werktitel

  • Titel von bekannten Zeitschriften, Filmen, Büchern oder Software sind, ähnlich wie Markennamen, geschützt. Finger also weg von "starwars-online.net".

Städtenamen und KFZ-Kennzeichen

  • Die Registrierung von Städtenamen obliegt ausschließlich den jeweiligen Städten und Kommunen. Und das gilt nicht nur für die de-Domains sondern auch für com, .net, .org oder .at

Staatliche Einrichtungen

  • Vater Staat geht gegen Domain-Namen, die nach staatlichen Inhalten klingen, aber von Privatleuten angelegt wurden, konsequent vor.

Tippfehler-Domains

  • Tippfehler-Domains (z.B. intell.de statt intel.de) sind inzwischen auch in Deutschland verbreitet. Dubiose Website-Betreiber versuchen damit, die Klickraten auf Ihren Seiten zu erhöhen. Die Folge: es drohen Unterlassungsklagen und hohe Schadensersatzforderungen.

Öffentliches Anbieten von Domains

  • Der Handel mit Domain-Namen ist rein rechtlich in Deutschland erlaubt, solange man die Rechte Dritter nicht verletzt. Er gilt aber nach wie vor als unmoralisch. Über kurz oder lang wird sich auch bei uns die Ansicht durchsetzen, dass Domain-Namen ein normales Wirtschaftsgut sind.
  • Beim Anbieten von Domain-Namen ist bis dahin noch Zurückhaltung geboten, da der Eindruck entstehen kann, dass der Name gekauft wurde um den Markenauftritt eines anderen Unternehmens zu verhindern.

united-domains empfiehlt:

  • Wenn Sie Ihren Domain-Namen in Zukunft gewinnbringend veräußern möchten, machen Sie aus Ihrer Website ein Unternehmen, das Sie unproblematisch zum Kauf anbieten können: füllen Sie ihre Site mit Links, Werbebannern, Partner-Programmen etc. Eine gut entwickelte Website erzielt im Normalfall einen höheren Preis als der reine Domain-Name.

Folgende Domain-Namen sind in der Regel unbedenklich:

  • Eigener Vor- und/oder Nachname, der Name des eigenen Unternehmens, Vereins oder der Organisation mit oder ohne Rechtsformzusatz, wie GmbH , e.V., oHG
  • Phantasie-Namen, solange sie nicht bereits als Markenname geschützt wurden.
  • Allgemein beschreibende Begriffe wie wirtschaft-online.com oder i-love-you.de

Quelle:  united-domains AG

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