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Fünf Tipps für Pokémon-Fans - Für eine Monsterjagd ohne juristische Zwischenfälle

Archivmeldung vom 19.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Pokémon GO
Pokémon GO

Lizenz: Fair use
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Horden von Menschen jeden Alters pilgern mit blau angeleuchteten Gesichtern durch Straßen, Parks und Gebäude auf der Jagd nach kleinen Monstern und dem nächsten Level. Bei allem Spaß am Spiel sollten die ambitionierten Pokémon-Trainer jedoch einige Punkte beachten, damit die Monsterjagd nicht im Rechtsstreit endet.

Anja-Mareen Decker, Leiterin der Rechtsabteilung bei der Rechtsschutzversicherung ADVOCARD, stellt die Top fünf der juristischen Stolperfallen beim Spielen von Pokémon Go vor.

Pokémon Go - Sicher am Arbeitsplatz?

"Grundsätzlich ist man bei Privatangelegenheiten in der Arbeitszeit auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen. In einigen Fällen kann es richtig heikel werden. Nämlich dann, wenn Sie beispielsweise Bilder vom Monster auf Ihrer Tastatur machen und damit möglicherweise die Geheimhaltungspflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber verletzen. Oder wenn Sie das Firmenhandy mit sensiblen Informationen zur Monsterjagd nutzen - denn die Datenschutzbestimmungen der App sind sicher nicht im Sinne vieler Unternehmen."

Hausfriedensbruch bei der Jagd nach Pokémons

"So sehr das Spiel auch dazu animiert, frei über Stock und Stein zu klettern - das unbefugte Betreten von Privatgelände ist Hausfriedensbruch. Egal wie anziehend ein Monster auf dem Fensterbrett des Nachbarn also wirkt - Gärten, Auffahrten und Wege zur Haustür sollten nicht unbefugt betreten werden, sonst kann es Ärger geben."

Monsterjagd im Klassenzimmer

"Eine Horde pubertierender Achtklässler im Zaum zu halten, ist an sich schon eine Herausforderung. Handelt es sich dazu noch um junge Pokémon-Trainer, wird der Unterricht zur Aufgabe der besonderen Art. Doch Lehrer dürfen aufatmen, denn es ist ihnen erlaubt, Handys im Unterricht einzusammeln - Handyjagd statt Monsterjagd sozusagen. Sie setzen damit lediglich die Hausordnung der Schule durch, in der heutzutage die Handynutzung während des Unterrichtes meist untersagt wird. Sie müssen die Geräte allerdings am Ende des Schultages zurückgeben."

Eltern zahlen für ihre Kinder

"Die App an sich ist zwar kostenlos, neue Pokébälle, Lockmodule oder Brutkästen können jedoch teuer werden - 100 Euro sind da schnell erreicht. Auch wenn das Kind die Einkäufe ohne Zustimmung der Eltern getätigt hat, kann es schwierig werden, das Geld zurück zu bekommen. Also, liebe Erziehungsberechtigte, unbedingt die In-App-Käufe einschränken."

Smartphone-Nutzung im Straßenverkehr

"Während der Autofahrt ein Monster nach dem anderen zu fangen ist sehr verlockend. Doch schon das bloße In-die-Hand-nehmen des Handys ist dem Fahrer verboten. Ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg sind dann eine teure Investition für ein Pokémon. Auch Radfahrer sollten sich lieber auf den Verkehr konzentrieren, um Unfällen und Geldstrafen vorzubeugen. Selbst für Fußgänger können Bußgelder fällig werden, wenn diese durch Unachtsamkeit durch Handynutzung andere behindern."

Quelle: Advocard Rechtsschutzversicherung AG (ots)

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