Multimedia im Web – so geht es ohne Risiko
Archivmeldung vom 07.08.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBilder, Musik, Videoclips und Podcasts machen Webseiten erst so richtig interessant. Doch wer Fotos oder Songs in seine Homepage integriert, sollte dabei auf Urheberrechte achten. Sonst riskieren Web-Autoren unter Umständen teure Abmahnungen. Vorsicht ist auch angebracht bei zweifelhaften Quellen für Musik-Downloads und Tauschbörsen.
„Wer ein paar Grundregeln beachtet, geht im Internet kein rechtliches Risiko ein“, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. Hier die wichtigsten Tipps des BITKOM.
1. Musik für die Homepage
Auch für private Webseiten gilt das Urheberrecht. So schön es sein kann, Urlaubsbilder mit Musik zu untermalen oder das eigene Lieblingslied zu spielen – Vorsicht ist angebracht! Wer darauf nicht verzichten will, muss in der Regel die Rechte erwerben, zum Beispiel bei der Gema oder dem Künstler selbst. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Radiosendungen im Netz, und für Videosequenzen.
2. Bilder und Texte
Das Gleiche gilt für Bilder – selbst wenn sie schnell von einer anderen Webseite kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können. Deshalb zum Beispiel bei Online-Auktionen keine offiziellen Produktbilder verwenden, sondern die Waren selbst fotografieren. Wer Bewerbungsfotos ins Netz stellen will, sollte die Online-Nutzungsrechte mit seinem Fotostudio klären. Der Kunde erwirbt mit den Abzügen nicht automatisch alle Rechte. Aufgepasst auch bei digitalen Landkarten-Ausschnitten: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber eine eigene Skizze machen, denn natürlich haben die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Produkten. Auch fremde Texte sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt – besser selbst formulieren.
3. Markenrechte
Wer bei Ebay & Co. eine No-Name-Uhr anbietet, sollte nicht schreiben, „im Rolex-Stil“. Das verletzt das Markenrecht des Luxusherstellers. Auch wichtig: Keine Plagiate anbieten! Wer im Urlaub eine gefälschte Markenhandtasche gekauft hat, macht sich strafbar, wenn er sie weiterverkauft.
4. Illegale Downloads
Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Besser genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Manchmal werden aber Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten dann ist der Download unbedenklich. Legal ist auch, Musik von Internet-Radios mitzuschneiden und auf dem PC zu speichern.
5. Tauschbörsen
Um Tauschbörsen für Musik und Filme zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und einen falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar. Die Inhaber von Urheberrechten können von Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben. Dazu brauchen sie eine richterliche Anordnung, die meist auch erteilt wird.
6. Abmahnungen
Wenn Internet-Nutzer die Rechte anderer verletzen, versenden Anwälte im Namen der Rechteinhaber oft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren – sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen (Einstweilige Verfügung). Dann wird die Auseinandersetzung teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte möglichst einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein. Hat der Abmahner aber Recht, besser zügig die Erklärung unterschreiben und zahlen.
Quelle: BITKOM