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Der richtige Umgang mit Googles neuen Linkattributen Sponsored und UGC

Archivmeldung vom 30.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Google: Privatsphäre der User besser geschützt.
Google: Privatsphäre der User besser geschützt.

Bild: pixabay.com, 422737

Rund 14 Jahre nach Einführung des Nofollow-Linkattributes, gab Google Anfang September 2019 zwei neue Attribute bekannt: Sponsored und UGC.

Neue Linkakttribute

Die neuen Attribute Sponsored und UGC sollen die Differenzierung von Links erleichtern, da in der Vergangenheit aus Angst vor negativen Konsequenzen zunehmend ausgehende Links pauschal mit Nofollow gekennzeichnet wurden. Bisher war Nofollow die Anweisung für Google, einen Link weder zu crawlen, noch für das Ranking zu nutzen. Ob Google diese gekennzeichneten Links in der Vergangenheit vollkommen ignoriert hat, ist allerdings auch fraglich. Zukünftig ist das Nofollow-Attribut weiterhin mit der Aussage gültig, dass der Websitenbetreiber dem Link keine Empfehlung ausspricht. Geändert hat sich, dass Google zwei weitere Attribute eingeführt hat. Diese können ab sofort hinterlegt werden und gelten als Hinweise für den Ranking-Algorithmus. Ab März 2020 folgt der Googlebot diesen Links auch und indexiert die Zielseiten. Nofollow hat einen derartigen Erkenntnisgewinn über Websites, auf die in auffälliger Weise verlinkt wird, nicht erlaubt. Mit dem Sponsored-Attribut sollen Links gekennzeichnet werden, die gekauft wurden, werblich sind oder bezahlte Empfehlungen darstellen. UGC steht für User Generated Content und soll Anwendung bei Links in Blogkommentaren oder Foren finden, die Nutzer selbst gesetzt haben. Es gilt, dass die neuen Attribute mit Nofollow kombinierbar sind.

Empfehlung für Websitebetreiber

"Mit der Einführung der neuen Linkattribute sind viele verunsichert worden, wie sie zukünftig Links kennzeichnen müssen und wie sie mit älteren Links umgehen sollen", bemerkt Alexander Hundeshagen, Geschäftsführer der Löwenstark Brand Marketing GmbH. SEOs und Webmaster fragen sich, wie Linkmanagement in Zukunft realisiert werden soll, ohne Einbuße in der Sichtbarkeit in Kauf zu nehmen oder im Extremfall Abstrafungen von Google zu erhalten. Was die Änderung von bestehenden Websites betrifft, beruhigt Hundeshagen alle Verunsicherten, denn ein blinder Aktionismus ist die falsche Methode, auf die Neuerungen zu reagieren. Laut Googles Angaben seien die Anpassungen rückwärtskompatibel. Hundeshagen rät in Bezug auf das Vorgehen: "Die Nofollow-Kennzeichnung war auch bisher keine wirksame Möglichkeit, das Crawling von Google zu verhindern. SEOs und Webmaster sollten regelmäßig alte Links präventiv prüfen, um mögliche Risiken zu minimieren und ab sofort die neuen Attribute verwenden."

In jedem Fall, so Alexander Hundeshagen abschließend, müssen Websitebetreiber darauf achten, dass Google Nofollow-Links ab März 2020 sicher folgen wird und die neuen Attribute ebenfalls nur noch als Hinweis betrachtet, nicht als Anweisung. Wie stark sich die Umstellung auf das Ranking der Website auswirkt, hängt davon ab inwieweit Google die Hinweise bewertet. Laut Angaben von Google solle es zwar keine großen Veränderungen innerhalb der Suchergebnisse geben, dennoch handelt es sich dabei um eine sehr vage Aussage, die viel Interpretationsspielraum zulässt, weshalb es ratsam ist, das Linkprofil genauer zu analysieren. Insgesamt wird die Verwaltung des eigenen Linkprofils zukünftig komplexer und beanspruchet mehr Zeit, da Google Websitebetreiber implizit zur Mitarbeit verpflichtet, Links besser analysierbar und bewertbar zu machen.

Quelle: Löwenstark Brand Marketing GmbH (ots)

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