Tipps für das persönliche Online-Tagebuch
Archivmeldung vom 30.05.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer BITKOM nennt sieben Tipps und aktuelle Regeln für das persönliche Online-Tagebuch:
1. Profi-Hilfe nutzen
Wer ein ambitionierter Hobby-Programmierer ist, kann seinen Blog von Grund auf selbst gestalten. Dazu sind Kenntnisse in HTML und anderen Programmiersprachen nötig, ab und zu auch Grafik-Fähigkeiten. Für Laien gibt es einfache und oft kostenlose Blog-Baukästen. Viele Internet-Provider und spezielle Blog-Anbieter haben sie im Programm.
2. Langen Atem beweisen
Blog-Leser sind durchaus anspruchsvoll. Ein Online-Tagebuch wird nur zum Renner, wenn es die Besucher unterhält – und das regelmäßig. Damit der Blog nicht verkümmert, ist also ständige Pflege nötig. Autoren nehmen sich am besten täglich mindestens eine Viertelstunde Zeit.
3. Die Leser einbinden
Wer soll den Blog lesen: Freunde? Web-Nutzer mit den gleichen Hobbys? Oder eine breite Öffentlichkeit? Die Zielgruppe bestimmt den Inhalt. In der Welt der Blogger gehört es auch zum guten Ton, dass jeder die Texte der anderen kommentieren kann. Wer ein Online-Tagebuch führt, darf die öffentliche Diskussion nicht fürchten. Allzu dreiste Kommentare lassen sich allerdings per Software entfernen.
4. Formalitäten einhalten
Ist das Online-Tagebuch nicht nur für enge Freunde bestimmt, muss ein Impressum her. Es nennt mindestens Namen und Adresse des Verantwortlichen. Wenn der Blog berufliche oder kommerzielle Ziele hat, sind weitere Angaben nötig: E-Mail, Telefon und, falls vorhanden, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Geschäftliche Blogs brauchen auch eine Datenschutzerklärung. Darin steht zum Beispiel, welche Infos der Blog-Betreiber über Leser speichert, die sein Tagebuch kommentieren.
5. Urheberrecht beachten
Inhalte anderer Webseiten dürfen nicht einfach übernommen werden, weil das Urheberrecht „persönliche geistige Schöpfungen“ schützt. Wer fremde Texte, Fotos oder Musikstücke einbauen will, muss um Erlaubnis fragen und eventuell eine Lizenz erwerben. Kurze Text-Zitate sind allerdings möglich, wenn der Autor genannt wird. Tabu ist in der Regel die Veröffentlichung von persönlichen Briefen, E Mails und Telefonaten.
6. Riskante Kommentare löschen
Für fremde Kommentare ist der Tagebuch-Autor nicht grundsätzlich verantwortlich. Wenn er aber auf rechtlich fragwürdige Inhalte stößt, muss er sie prüfen und bei Bedarf löschen. Das gilt zum Beispiel für Beleidigungen gegen andere. Ob der Blog-Betreiber die Kommentare regelmäßig von sich aus kontrollieren muss, ist juristisch noch ungeklärt. Heikel sind Blogs, in denen die Leser über negative Erfahrungen mit Unternehmen und Produkten berichten. Hier sollte der Betreiber besonders umsichtig sein – sonst droht eine Abmahnung.
7. Ruhe bewahren bei Abmahnungen
Abmahnungen wegen angeblich illegaler Blog-Inhalte kommen meist mit zwei Begleitschreiben: einer Unterlassungserklärung und einer Anwaltsrechnung. Beides muss nicht sofort akzeptiert werden – doch ernst zu nehmen ist der lästige Brief auf jeden Fall. Am besten, der Blog-Betreiber lässt die Dokumente selbst von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Ideal ist es, wenn die eigene Rechtsschutzversicherung solche Streitfälle abdeckt. Das sollten Blog-Betreiber rechtzeitig prüfen, um finanziell auf der sicheren Seite zu sein. Alternativ können Betroffene das direkte Gespräch mit dem Abmahner suchen und über die Kosten verhandeln.
Quelle: Pressemitteilung BITKOM