Tipps zu Kopien und Downloads am PC
Archivmeldung vom 24.01.2009
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer CDs mit Musik brennt, sollte genau auf die Gesetze achten. „Im Laufe des Jahres 2008 sind neue Regeln in Kraft getreten, um Piraterie zu unterbinden“, sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM, bei der Präsentation eines neuen Leitfadens zum Urheberrecht.
Bei illegalen Downloads aus dem Web wurden die Regeln strenger, und Anbieter von Musik haben nun mehr Rechte gegenüber Raubkopierern. „Wer ein paar Grundregeln beachtet, kann aber weiterhin problemlos einen Musik-Mix für gute Freunde oder private Feiern zusammenstellen“, betont Rohleder.
Alle Rechte liegen weiter beim Urheber eines Werks, zum Beispiel einem Musiker oder dem Rechteinhaber. Privatkopien werden offiziell nur geduldet – ein Recht darauf gibt es nicht. Wer sich an folgende Regeln hält, muss aber kein schlechtes Gewissen haben – denn im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind Kopierabgaben enthalten, die an Künstler oder Musikverlage fließen. Doch unbegrenztes Kopieren ist nicht erlaubt. BITKOM informiert, was im Detail zu berücksichtigen ist:
- Wenige Kopien sind okay: Wer Familienmitgliedern und engsten Freunden einen Musik-Mix brennen oder eine Sicherungskopie anfertigen will, darf das tun. Es ist jeweils nur eine geringe Anzahl von Kopien zulässig. Eine feste Grenze gibt es nicht. Vor Jahren hat die Rechtsprechung bis zu sieben Kopien erlaubt. Wichtig ist, dass man über die Originale verfügt oder sie sich legal besorgt hat. Auch in Ordnung ist es, sich die CD eines guten Freundes zu brennen.
- Kopierschutz nicht umgehen: Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – etwa von CD auf Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD gebrannt werden. PC-Brennprogramme erkennen normalerweise den Kopierschutz und informieren den Benutzer. Oft weist auch der Hersteller auf der Verpackung darauf hin. Wer versucht, die Sperre zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal.
- Unrechtmäßige Vorlagen nicht weiter kopieren: Wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt, macht sich strafbar. Das gilt zum Beispiel für Kopien von kopiergeschützten Original-CDs. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen – nahezu alle DVDs enthalten nämlich einen Kopierschutz. Bei Filmen, die fürs Kino angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft. Denn wie sollten sie legal als DVD in Umlauf gekommen sein?
- Gesundes Misstrauen bei Urlaubs-Schnäppchen: Shoppen in den Ferien ist beliebt – und nicht selten sind die Angebote besonders günstig. Da greifen Reisende gern zu und kaufen neue CDs oder DVDs. Doch sollten sie bei sehr günstigen Angeboten misstrauisch sein: Es kann sich dabei um professionelle, täuschend echt wirkende Raubkopien handeln – der Zoll kann sie ersatzlos beschlagnahmen. Wer sehr viele davon im Gepäck hat, steht schnell im Verdacht, gewerblich zu handeln – und hat dann den Staatsanwalt im Nacken.
- Finger weg von illegalen Downloads: Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Das hat der Gesetzgeber 2008 klargestellt – das frühere Urheberrecht war hier nicht eindeutig. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Musik-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Besser genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Manchmal werden aber Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten – dann ist der Download unbedenklich. Legal ist es auch, Musik aus dem Programm von Internet-Radios mitzuschneiden und auf der Festplatte zu speichern.
- Vorsicht bei Online-Tauschbörsen: Um solche Börsen zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch schnell urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar. Die Inhaber von Urheberrechten können seit einigen Monaten direkt von Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben. Dazu brauchen sie eine richterliche Anordnung.
- Downloads nicht unbegrenzt kopieren: Mittlerweile gibt es viele Angebote im Internet, um Musik legal herunter zu laden. Die Titel können auf dem PC gespeichert und angehört werden. Komplizierter wird es, wenn die Musik von der Festplatte auf andere Datenträger überspielt werden soll: Dann hilft ein Blick in die Nutzungsbedingungen des Anbieters. Meist dürfen die Titel auf CD gebrannt oder auf einen MP3-Player übertragen werden. Die Nutzungsbedingungen untersagen jedoch oft das Überspielen auf mehrere Geräte oder begrenzen die Anzahl der Kopien. Manche Downloads haben ohnehin einen Kopierschutz oder können nur auf Geräte mit einem passenden Rechtemanagement-System übertragen werden.
- PC-Software nicht vervielfältigen: Das Kopieren kommerzieller Software für den Privatgebrauch ist meist untersagt und es gibt auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Kopien sind allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software benötigt werden oder Sicherungskopien erforderlich sind. Die Anbieter weisen in den Nutzungsbedingungen darauf hin. Anders ist es bei Gratis-Programmen („Freeware“) – dort ist das Kopieren sogar erwünscht.
Wer es noch genauer wissen möchte, findet weitere Infos in dem neuen BITKOM-Leitfaden zum Umgang mit dem Urheberrecht. Dort werden die Vorschriften zum Kopieren für Privatpersonen und Unternehmen näher erläutert. Der Leitfaden ist kostenlos im Internet abrufbar unter www.bitkom.de/de/themen_gremien/55269_56268.aspx.
Quelle: BITKOM