Rechtssicherheit fürs Internet - DAS-Spezialrechtsschutz unter der Lupe
Archivmeldung vom 15.03.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Michael DahlkeEine Rechtsschutzversicherung speziell für Internetnutzer bietet die DAS an. Die Police mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten kostet monatlich 2,99 Euro, die ersten drei Monate sind gratis.
Sie zahlt bei Streitigkeiten nach Abschluss von Online-Verträgen. FINANZtest sagt, was das Angebot bietet und in welchen Fällen es richtig ist.
Schutz für die ganze Familie
So funktioniert der DAS-Online-Rechtsschutz: Versichert sind der Versicherungsnehmer, sein Partner und Kinder, die zu Hause wohnen. Die DAS trägt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten nach Verträgen, die über das Internet geschlossen werden, und bei Streit mit dem eigenen Internetprovider. Im Versicherungsfall werden 50 Euro Selbstbehalt fällig.
Schutz für die ganze Familie
So funktioniert der DAS-Online-Rechtsschutz: Versichert sind der Versicherungsnehmer, sein Partner und Kinder, die zu Hause wohnen. Die DAS trägt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten nach Verträgen, die über das Internet geschlossen werden, und bei Streit mit dem eigenen Internetprovider. Im Versicherungsfall werden 50 Euro Selbstbehalt fällig.
Profis müssen draußen bleiben Ausgeschlossen ist der Streit rund um den Onlineautokauf. Hierfür ist die „xxl“-Version der Police nötig (4,99 Euro pro Monat, drei Monate gratis). Rechtsschutz gibt es nur für private Geschäfte des Versicherten. Wer gewerblich im Netz kauft und verkauft, hat nichts von der Police. |
Sofortiger Schutz
Vorteil: Der Onlinerechtsschutz wirkt ohne Wartezeit ab dem ersten Tag. Wer heute weiß, dass er morgen eine große Bestellung online abwickelt, kann zielgerichtet für dieses Geschäft Rechtsschutz buchen.
Nachteil: Die Versicherung springt nur ein, wenn um mehr als 100 Euro gestritten wird. Standardfälle wie der Streit nach kleineren Käufen, etwa beim Onlineauktionshaus Ebay, sind also nicht versichert.
Unser Kommentar: Obwohl ansonsten die Versicherer meisten nur auf Ihren eigenen Vorteil bedacht sind, kann diese Versicherung für manchen bei Bedarf durchaus seinen Sinn haben. Dies ist auch der Grund warum wir diesen Bericht mit in die Rubrik Tips aufgenommen haben. Sollte jemand mit diesem Versicherungstyp schon Erfahrungen gemacht haben kann er sich gerne melden, wir berichten dann darüber.