Ausdrucken und aufbewahren: Online-Shopping dokumentieren
Archivmeldung vom 24.11.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Oliver RandakWer sich den vorweihnachtlichen Einkaufsstress ersparen will und lieber in Ruhe am heimischen Computer auf Shoppingtour geht, sollte auf Folgendes achten: Jeder Online-Einkauf sollte aus Sicherheitsgründen sorgfältig dokumentiert werden.
Beim Einkaufen über das Netz empfiehlt es sich, alle Bestellschritte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers auszudrucken. Bestätigt der Anbieter die Bestellung per Mail, wird auch diese am besten aufbewahrt, rät der Branchenverband BITKOM in Berlin. Dann ist der Kunde in einer guten Ausgangsposition, falls der Händler einen anderen Gegenstand als den bestellten oder gar nicht liefert - und sich womöglich auf zwischenzeitig geänderte Bedingungen beruft.
Läuft der Bestellvorgang glatt, gefällt dem Kunden das Gelieferte aber nicht, kann er es in der Regel innerhalb von zwei Wochen an den Verkäufer zurückschicken. Dieser muss ihm den Kaufpreis erstatten. Die Rücksende-Kosten muss der Händler dagegen nur übernehmen, wenn der Artikel mehr als 40 Euro kostet. Bereits mehr als zwei Millionen Verbraucher haben in diesem Jahr online Weihnachtsgeschenke gekauft, wie eine gemeinsame Studie von BITKOM und dem Institut Forsa ergab.