Sicherheit bei Online-Auktionen - sieben Grundregeln für eBay-Verkäufer
Archivmeldung vom 07.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSicherheit bei eBay - das ist nicht nur für Käufer, sondern auch für Verkäufer ein wichtiges Thema. Pascal Finette, Experte für Online-Marketing, nennt sieben Grundregeln, die eBay-Verkäufer unbedingt beachten sollten.
eBay basiert auf Vertrauen - Menschen, die sich nie gesehen haben,
kaufen und verkaufen hier, oft über hunderte von Kilometern hinweg,
Waren von beträchtlichem Wert. Das Erstaunliche: In der überwiegenden
Zahl der Fälle funktioniert das absolut reibungslos. Umso ärgerlicher
für den, der dennoch Opfer von Missverständnissen, Abzockerei oder
auch von Betrügereien wird.
Dabei sieht es für Verkäufer zunächst recht einfach aus. Da bei
eBay Vorkasse üblich ist, muss der Verkäufer erst liefern, wenn die
Bezahlung bereits erfolgt ist. Das verführt etliche Anbieter zu
Sorglosigkeit, dabei können auch sie leicht über diverse Fallstricke
stolpern. Pascal Finette, Experte für Online-Marketing und Vice
President ChannelAdvisor Deutschland, zeigt, wie man mit ein paar
Grundregeln das Risiko begrenzen kann.
1. Finger weg von ungewöhnlichen Zahlungsmethoden. Internationale
Schecks können beispielsweise auch noch viele Wochen nach der
Gutschrift platzen. Auch bei Lieferung in exotische Länder sollten
die Alarmglocken schrillen - im Zweifelsfall lieber auf ein Geschäft
verzichten.
2. Phishing-Betrüger haben ihre Aktivitäten auf Online-Plattformen
erweitert und versuchen verstärkt eBay-Zugänge auszuspionieren.
Deshalb: nie über zugeschickte Links auf die eBay-Site gehen, den
eigenen eBay-Account regelmäßig kontrollieren und häufig das Passwort
wechseln.
3. Derzeit sind einige Abmahnvereine und -anwälte in eBay höchst
aktiv. Daher müssen Verkäufer alle gesetzlich vorgeschriebenen
Angaben, zum Beispiel Widerrufsrechte, klar aufführen, sonst drohen
teure Abmahnungen. Tipp von Pascal Finette: "Ein Musterangebot vom
Anwalt absegnen lassen, denn es ist viel billiger, den Anwalt vorher
zu konsultieren als hinterher."
4. Angebotstexte so formulieren, dass keine Missverständnisse
entstehen können. Vor allem bei gebrauchten Artikeln sollte man den
Zustand genau beschreiben und keine Mängel verschweigen. Andernfalls
sind Ärger und zusätzliche Kosten vorprogrammiert. Tipp von Pascal
Finette: "Gerade Mängel und Fehler sollte man fotografieren - dann
kann niemand behaupten, er habe sich das ganz anders vorgestellt."
5. Beim Verkauf von Geräten sollte man soweit möglich
Seriennummern usw. dokumentieren - sonst kann es passieren, dass als
Reklamation ganz andere Geräte zurückkommen.
6. Artikel mit höherem Wert immer versichert versenden. Tipp von
Pascal Finette: "Wurde unversicherter Versand vereinbart, sollte man
- wenn die Auktion einen entsprechenden Preis erzielt - trotzdem
versichert versenden. Es ist allemal besser, die Differenz aus
eigener Tasche zu zahlen, als nachher die
Habe-ich-nicht-erhalten-Diskussion zu führen."
7. Sich nicht von der Drohung mit negativen Bewertungen unter
Druck setzen lassen. Dergleichen ist ein Verstoß gegen die
eBay-Regeln und sollte bei gröberen Fällen bei eBay gemeldet werden.
Schließlich sollte man auch nach dem erfolgreichen Abschluss einer Transaktion vorsichtig bleiben und sich beispielsweise nicht von vermeintlich lukrativen Folgeaufträgen blenden lassen. "Die berühmten 30 Satellitenschüsseln für Weißrussland sind mit ziemlicher Sicherheit kein gutes Geschäft", sagt Pascal Finette.
Quelle: Pressemitteilung ChannelAdvisor GmbH