Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Tipps & Tricks Allgemein Kieferorthopäde darf Behandlung nicht verweigern

Kieferorthopäde darf Behandlung nicht verweigern

Archivmeldung vom 08.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Ein Kieferorthopäde darf die Behandlung eines Kindes nicht verweigern, nur weil die Eltern nicht zuzahlen wollen.

Dieser ist verpflichtet, seine Arbeit auch ohne Zuzahlung anzubieten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart hin. In der Praxis sei es häufig aber so, dass Eltern abgewiesen werden, wenn sie eine Behandlung ohne Zuzahlung wünschen. Eine Zuzahlung für von der Kasse nicht bezahlte Materialien und Behandlungen könne sich auf mehrere tausend Euro summieren, so die Verbraucherschützer.

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte list in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige