Kieferorthopäde darf Behandlung nicht verweigern
Archivmeldung vom 08.11.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakEin Kieferorthopäde darf die Behandlung eines Kindes nicht verweigern, nur weil die Eltern nicht zuzahlen wollen.
Dieser ist verpflichtet, seine Arbeit auch ohne Zuzahlung anzubieten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart hin. In der Praxis sei es häufig aber so, dass Eltern abgewiesen werden, wenn sie eine Behandlung ohne Zuzahlung wünschen. Eine Zuzahlung für von der Kasse nicht bezahlte Materialien und Behandlungen könne sich auf mehrere tausend Euro summieren, so die Verbraucherschützer.