Vorsicht beim Böllern - Was man bei Verletzungen durch Silvesterknaller beachten sollte
Archivmeldung vom 27.12.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Rettungsfachleute der Johanniter erwarten erfahrungsgemäß zum Jahreswechsel viele Hilferufe von Personen, die sich mit Feuerwerksartikeln zum Teil schwer an Augen und Ohren verletzt haben. Andere verbrennen sich an Knallern und Geschossen.
Deswegen empfehlen die Johanniter, sich an die Anwendungsvorschriften auf den Verpackungen zu halten und nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die ein Prüfsiegel tragen.
Obwohl in der Regel die Erwachsenen böllern, gehören Kinder im Alter von 8 bis 15 Jahren zur Hauptrisikogruppe. Jedes Jahr werden zu Silvester rund 200 Kinder in die Notaufnahme eingeliefert, weil sie unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper gezündet haben oder sich am Neujahrstag an Blindgängern verletzen.
70 Prozent der Feuerwerksunfälle betreffen die Augen - in der Regel verursacht durch einen zu geringen Sicherheitsabstand. Prof. Dr. Horst Wilms, Bundesarzt der Johanniter, rät: "Wenn Fremdkörper ins Auge geraten, sollten diese nicht von Laienhelfern entfernt werden. Es gilt, schnell den Rettungsdienst zu alarmieren. Bedecken Sie das betroffene Auge mit einer keimfreien Wundauflage und verbinden Sie beide Augen vorsichtig mit einem Tuch. Nur durch das Verbinden beider Augen ist eine Ruhigstellung des verletzten Auges und damit eine Schmerzlinderung zu erreichen."
Genauso gefährdet sind die Ohren. Silvesterböller erreichen eine Lautstärke von 130 bis 175 Dezibel. Dazu Wilms: "Das ist lauter als ein Presslufthammer und kann ein Knalltrauma auslösen und die Innenohren unheilbar schädigen."
Oft vorkommende Verletzungen zu Silvester sind auch Verbrennungen und Brüche von Händen und Fingern, die durch das Zünden aus der Hand oder zu frühe Explosionen kommen.
Wilms rät: "Verbrennungen sollten sofort mit Wasser gekühlt werden, am besten zwischen 10 bis 15 Minuten, bis der Schmerz nachlässt. Treten neben der Verbrennung blutende Wunden auf, kann man nicht kühlen. In diesem Fall geht die Wundversorgung vor. Beim Warten auf den Rettungsdienst sollte der Verletzte vor dem Unterkühlen geschützt werden und bis zum Eintreffen der Rettungskräfte ständig betreut werden."
Quelle: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.