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Kartbahnen: Sicherheit fährt vor

Archivmeldung vom 11.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Kartsport boomt. Fast 200 Kartbahnen gibt es in ganz Deutschland, auf denen auch viele Freizeitfahrer ihre Runden drehen – sei es bei Betriebsfeiern, als Geburtstagsgeschenk oder als Spaß für die ganze Familie. Doch egal ob Indoor- oder Outdoor-Bahn: Bei aller Freude über das rasante Vergnügen, sollte allerdings stets die Sicherheit vorgehen.

Denn auch Leih-Karts für Hobbyfahrer erreichen bis zu Tempo 60. Zudem gilt: „Selbstüberschätzung gehört zu den häufigsten Unfallursachen auf den Rennkursen", so Berthold Tempel von TÜV Rheinland. Verantwortung für den sicheren Betrieb hat der Betreiber. „Es gibt in Deutschland nach der Inbetriebnahme einer Anlage keine Pflicht zur regelmäßigen unabhängigen Kontrolle der Sicherheit von Karts und Bahnen beispielsweise durch Prüforganisationen", erklärt der Experte für die Sicherheit von Kartbahnen und Karts.

Die Karts haben – anders als Autos – keine Straßenzulassung und müssen deshalb auch nicht regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Aber es gibt Normen für Fahrzeuge und Bahnen, an deren Gestaltung TÜV Rheinland mitgearbeitet hat. Diese machen klare Vorgaben für die Sicherheit der Karts und Fahrbahnen. Auch die Fahrer oder bei Kindern deren Eltern sind in der Verantwortung. Sie können schon bei der Wahl der richtigen Bahn auf Sicherheitsaspekte achten und sich speziell darüber informieren. Karts namhafter Hersteller werden beispielsweise unabhängig geprüft und verfügen über das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit.

Vor dem ersten Start sollte qualifiziertes Fachpersonal eine genaue Einweisung vornehmen. Dazu zählt die Erklärung des Fahrzeugs ebenso wie die Einweisung in Streckensignale und Eigenarten der Bahn. Hinweise auf die geeignete Kleidung und ein korrekt passender Integralhelm sind ebenso selbstverständlich. Leih-Karts sollten über einen geschlossenen Rundumschutz verfügen, so dass die Räder innerhalb des Schutzrings liegen. Das Lenkrad sollte geschlossen sein und über der Sitzfläche ein Überrollbügel vorhanden sein. Wichtig ist zudem: Kopfstütze, geschlossener Boden, geschlossene Pedale, gute Verkleidung beweglicher Teile und des Motors, damit es nicht zu Verbrennungen oder anderen Verletzungen kommen kann. Kinder-Karts sollten entsprechend ergonomisch abgestimmt sein und über Gurte verfügen. Berthold Tempel: „Sehr gefährlich sind selbst erdachte Lösungen als Sitzerhöhungen zum Beispiel durch Kissen oder Schaumstoff, damit die Kinder fahren können." Für Kinder sollten ohnehin besondere Vorkehrungen gelten mit speziellen Karts und einem Fahrkurs zu Beginn. Besonders moderne Fahrzeuge für Kinder verfügen über eine „Fernsteuerung", mit der das Aufsichtspersonal bei gefährlichen Situationen die Leistung drosseln oder sogar den Motor abschalten kann.

Auch für die Bahn sind Vorgaben für hohe Sicherheit leicht erkennbar:

  • Streckenbegrenzungen müssen ein Ableitsystem, zum Beispiel durch Kunststoffbänder oder Platten, direkt über dem Boden besitzen. Gestapelte Autoreifen als Begrenzung müssen fest verbunden sein und ebenfalls über ein Ableitsystem verfügen.
  • Die Strecke sollte – besonders in Kurvenbereichen – für Fahrer immer sehr gut einsehbar sein.
  • Die Ausfahrt aus dem geschützten Bereich zum Einsteigen und Aussteigen sollte über Ampeln oder Personal klar geregelt sein. Ungenutzte Karts müssen abseits Fahrtstrecke abgestellt sein.
  • Outdoor-Bahnen müssen über befestigte Fahrbahnränder und sollten zudem über großzügige Ausrollflächen verfügen.


Schließlich sollten nicht zu viele Karts fahren dürfen. Als Faustregel gilt: Pro 30 Meter Bahn maximal ein Kart. Eine 900 Meter lange Strecke sollte demnach höchstens von 30 Fahrzeugen gleichzeitig genutzt werden. Das erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern auch den Fahrspaß.

Quelle: TÜV Rheinland

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