Tief stehende Sonne erhöht Unfallgefahr
Archivmeldung vom 20.12.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVorsicht Blindflug: Gerade im Winter blenden die in flachem Winkel auftreffenden Sonnenstrahlen Verkehrsteilnehmer erheblich. Das Unfallrisiko wächst. "Schlechte Sicht beeinträchtigt das Reaktionsvermögen deutlich", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.
Lässt sich die Fahrt wegen extrem widriger Sichtverhältnisse nicht sicher fortsetzen, möglichst rasch und vorsichtig rechts ranfahren und eine Pause einlegen. Wer versehentlich direkt in die Sonne schaut, ist für kurze Zeit nahezu blind. Die Augen brauchen ein paar Minuten, um sich zu regenerieren.
Windschutzscheibe auch von innen reinigen
"Der beste Schutz gegen die Strahlung ist eine gute Sonnenbrille", sagt der TÜV Rheinland-Fachmann. "Sie sollte stets griffbereit im Fahrzeug liegen." Besonders wichtig: generell bei schlechten Sichtverhältnissen ausreichend Sicherheitsabstand halten, Geschwindigkeit reduzieren und vorausschauend fahren. Wer bei 50 km/h nur für eine Sekunde die Augen schließt, legt rund 15 Meter im Blindflug zurück. Für den richtigen Durchblick sorgt eine saubere Windschutzscheibe. Entsprechende Wischwasser-Zusätze verhindern die Schlierenbildung. Verschlissene Wischerblätter unbedingt austauschen. Außerdem: Die Scheibe regelmäßig von innen reinigen. Das Gleiche gilt auch für Visiere von Motorradhelmen. Treffen Lichtstrahlen auf verschmutztes Glas oder Fettrückstände auf den Oberflächen, werden sie stärker gebrochen und erhöhen den Blendeffekt.
Lichtzeichen bei Ampeln schwer erkennbar
Häufig ist bei gleißendem Licht vor Ampeln nicht zu erkennen, ob sie grün oder rot aufleuchten. "Da hilft nur, vorsichtig an die Kreuzung heranfahren und notfalls anhalten, um sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden", unterstreicht TÜV Rheinland-Experte Sander. Denn wenn es kracht, hilft die Ausrede einer blendenden Sonne nicht. Im Gegenteil: Gerichte und Versicherungen werten in der Regel ein solches Fehlverhalten als grobe Fahrlässigkeit. Das kann den Kaskoschutz kosten.
Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)