Hochwasserwarnung: Autos in Sicherheit bringen
Archivmeldung vom 13.09.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Mary SmithExtrem viel Regen in kurzer Zeit - und plötzlich steht die Straße unter Wasser: Wer sein Auto trotz öffentlicher Warnung oder Absperrung direkt an einem hochwassergefährdeten Fluss abstellt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Das kann auch bei Fahrten durch überflutete Straßen gelten. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Schäden durch Überschwemmung sind grundsätzlich in der Teilkaskoversicherung versichert. Allerdings müssen Autobesitzerinnen und Autobesitzer handeln, wenn Hochwasser droht. "Nach einer behördlichen Hochwasserwarnung sollte das Fahrzeug aus der Gefahrenzone gebracht werden - auch aus gefährdeten Tiefgaragen", erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Wer das Fahrzeug trotz Warnung im Überflutungsgebiet stehen lässt, handelt unter Umständen grob fahrlässig. "Dann ist der Versicherungsschutz gefährdet", so Richter weiter.
R+V-Experte Richter rät zudem dringend davon ab, mit dem Auto durch überflutete Straßen zu fahren. "Autos sind nicht wassertauglich, auch wenn das im Kino manchmal anders aussieht." Saugt der Motor Wasser an und wird er dadurch beschädigt, spricht man von einem Wasserschlag. Einen Schaden durch Wasserschlag bezahlt die Teilkasko nur in Ausnahmefällen. "Deckung besteht über die Vollkasko. Aber auch hier kann grobe Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz gefährden", sagt Richter.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wasserschäden am Auto sollten sofort der Kfz-Versicherung gemeldet werden.
- Hat das Wasser die Wagentür erreicht, lohnt vor der Weiterfahrt eine Überprüfung in der Werkstatt: Motor, Katalysator oder Elektronik könnten beschädigt worden sein.
- Wenn das Fahrzeug komplett unter Wasser stand, ist es meist ein Totalschaden.
Quelle: R+V Infocenter (ots)