Achtung, Erstklässler: Das sollten Eltern zur Einschulung beachten
Archivmeldung vom 12.08.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithJetzt wird's ernst! Manche Bundesländer sind zwar noch in den Sommerferien, doch für viele Kinder heißt es nun: Bye, bye, Kita - ahoi, Grundschule. Während der Nachwuchs aufgeregt schon mal das Mäppchen in den Schulranzen packt, mischen sich bei einigen Mamas und Papas auch Sorgen unter die Vorfreude: Wie kommt mein Kind sicher zur Schule? Wer haftet, wenn es auf dem Weg einen Unfall hat? Und was ist, wenn etwas kaputt geht? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) erklären, was Eltern bei der Einschulung beachten sollten, welche zusätzlichen Versicherungen empfehlenswert sind und wann der Staat in der Verantwortung ist.
Auf dem Schulweg: Der Wechsel in die Grundschule bedeutet für viele Kinder neue Freunde, Stundenpläne, Hausaufgaben. Die meisten Kids wünschen sich, möglichst bald selbstständig zur Schule laufen zu dürfen. Doch gerade Abc-Schützen können die (typischen) Gefahren auf dem Schulweg noch nicht immer richtig einschätzen. Eltern sollten sich deshalb die Zeit nehmen und den Weg mehrfach gemeinsam mit ihren Kindern abgehen. Innerhalb der ersten Wochen bilden sich oftmals kleine Gruppen, die gemeinsam laufen. Am besten vergewissert man sich, dass auch diese Freundinnen und Freunde wissen, worauf es im Straßenverkehr ankommt. Spätestens, wenn es herbstlich wird, sollten Kinder reflektierende Kleidung tragen. Und klar: Wer mit dem Fahrrad zu Schule fährt, braucht natürlich einen Helm.
Sicher ist sicher: Natürlich kann auch in der Schule mal was zu Bruch gehen. In Einzelfällen sind Schülerinnen und Schüler unter Umständen über den jeweiligen Schulträger versichert, doch darauf sollten sich Eltern nicht verlassen. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es in jedem Fall sinnvoll, Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern mit aufzunehmen. Das gilt auch wenn die Kinder noch unter sieben Jahre alt sind und als "deliktunfähig" gelten. So entstehen beispielsweise keine unangenehmen Situationen, wenn das Kind das Auto vom Vater des besten Freundes zerkratzt oder während des Spielenachmittags aus Versehen den neuen LED-Fernseher beschädigt.
Im Fall der Fälle: Und wenn doch etwas passiert? Auf dem Schulweg sind Kinder grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, ebenso in der Schule selbst, auf Klassenreisen oder Ausflügen. Falls man mit dem Kind nach der Schule noch einen Abstecher zum Spielplatz macht und dort etwas passiert, ist es gut, wenn das Kind zusätzlich über eine private Unfallversicherung abgesichert ist. Diese wird in der Regel über einen der beiden Elternteile abgeschlossen und greift nicht nur zu Schulzeiten, sondern auch in der Freizeit rund um die Uhr.
Niemand, der ein Kind hat, möchte über die langfristigen Folgen einer schlimmen Krankheit oder eines bösen Unfalls nachdenken. Ein Schicksalsschlag kann von heute auf morgen das Leben auf den Kopf stellen. Und es kann jeden treffen. Egal ob Therapie- und Behandlungsmaßnahmen oder notwendige Umbaumaßnahmen zu Hause - die finanziellen Belastungen sind häufig enorm. Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann helfen, diese abzufedern. Je nach Versicherung müssen sich die Eltern unter Umständen entscheiden, ob sie eine monatliche Rente erhalten möchten oder eine Einmalzahlung. Eltern sollten sich außerdem informieren, welche Krankheiten in der Versicherung beinhaltet sind. So oder so sollten sich Eltern vor Vertragsabschluss genau informieren, beispielsweise bei einem Vermögensberater oder einer Vermögensberaterin.
Quelle: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG (ots)