Autounfall im Urlaub? - Das ist zu tun!
Archivmeldung vom 15.08.2015
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZur Ferienzeit kommt es auf den Autobahnen immer wieder zu Verkehrsspitzen - kein Wunder, denn zwei Drittel der deutschen Urlauber (67 Prozent) verreisen mit dem Auto. Das ergab jetzt eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt.(1) Doch Vorfreude und Erholung geraten in Gefahr, wenn auf der Reise ein Malheur passiert: Fast ein Viertel der deutschen Autofahrer (23 Prozent) hatte auf dem Weg in die Ferien schon einmal eine Panne, 4 Prozent sogar einen Unfall. Welches Verhalten ist bei einem Autounfall richtig? Die CosmosDirekt-Checkliste frischt Ihr Wissen auf.
Zuerst Warnblinklicht einschalten und Warnweste anziehen. Handelt es sich nur um einen kleinen Blechschaden ohne Verletzte, sollten die Unfallbeteiligten an den Straßenrand fahren, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Auf der Autobahn besteht besondere Gefahr! Daher sollten alle Fahrzeuginsassen den Wagen umgehend verlassen und hinter der Leitplanke warten. Zur Absicherung der Unfallstelle ist zudem schnellstmöglich das Warndreieck aufzustellen - auf Autobahnen 200 Meter vor der Unfallstelle, sonst 100 Meter davor.
Erste Hilfe leisten
Grundsätzlich gilt: Erst die Unfallstelle absichern, dann Hilfe rufen. Gibt es Verletzte, sofort den Notarzt alarmieren. Anschließend muss Erste Hilfe geleistet werden, tut man dies nicht, macht man sich strafbar. Tipp: Die Euronotrufnummer 112 ist stets kostenlos - sowohl per Handy als auch an der Notrufsäule. Den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule zeigen auf Autobahnen die Richtungspfeile an den Leitpfosten neben der Fahrbahn an.
Polizei rufen?
Gibt es Verletzte oder ist der Sachschaden auf den ersten Blick groß, sollte die Polizei unbedingt gerufen werden. Diese nimmt nicht nur den Unfall auf, sondern sichert auch Beweise. Bei Bagatellschäden sind die Beteiligten nicht verpflichtet, die Polizei zu rufen. Wichtig: Unbedingt genauen Ort und Uhrzeit des Unfalls, das amtliche Kennzeichen des anderen Pkws, den Namen und die Adresse des Fahrers (Führerschein) sowie die Adresse des Fahrzeughalters (Fahrzeugschein) und dessen Versicherung notieren. Außerdem sollten Bilder von der Unfallstelle und den entstandenen Schäden gefertigt sowie Name und Anschrift von Zeugen notiert werden. Tipp: Der Europäische Unfallbericht hilft, ein vollständiges Protokoll zu erstellen. Es empfiehlt sich, diesen am besten als Ausdruck im Fahrzeug mitzuführen. Auch die "Grüne Karte" sollte an Bord sein. Sie belegt, dass das Auto haftpflichtversichert ist.
Versicherung benachrichtigen
Egal, ob Unfallopfer oder Verursacher: Alle Beteiligten sollten ihre Versicherung spätestens innerhalb von einer Woche benachrichtigen - auch wenn man selbst glaubt, keine Schuld am Unfall zu tragen. Tipp: Bei manchen Versicherern, z.B. CosmosDirekt, können sich Kunden mithilfe einer iPhone-App direkt mit einem Berater verbinden lassen und den Schaden schon von unterwegs melden.
Nützliche Dokumente als PDF zum Herunterladen
- Checkliste für das richtige Verhalten nach einem Autounfall: http://ots.de/bPHxY
- Europäischer Unfallbericht: http://ots.de/Xbo4G
(1) Repräsentative forsa-Umfrage "Autofahren in der Urlaubszeit" im Auftrag von CosmosDirekt unter 2.002 Bundesbürgern, Juli 2015
Quelle: CosmosDirekt (ots)