Stellplätze in Parkhäusern zu knapp bemessen
Archivmeldung vom 17.11.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittÄltere Parkhäuser in Deutschland werden für Männer wie für Frauen hinterm Steuer zunehmend zu einem Ärgernis. Die Gebäude entsprechen längst nicht mehr dem Stand der Zeit. Die Stellplätze sind zu kleinräumig und vor allem zu schmal für heutige Pkw, beklagt jetzt der ACE Auto Club Europa. Der Club kritisierte, dass seit Jahrzehnten erforderliche Investitionen in die Modernisierung der Parkhäuser vielfach unterblieben seien.
Die Parkbuchten aber müssten dem heutigen Raumbedarf entsprechend auf mindestens 2,50 Meter verbreitert werden. Die alten Standardbreiten von vormals 2,20 und später 2,30 Metern für einen Parkhausstellplatz sind nach Ansicht des ACE selbst für viele „Normalo-Autos“ inzwischen zu schmal. Als Folge rechnet der Club damit, dass gerade in der bevorstehenden Zeit der Weihnachtseinkäufe die Zahl der Rempler in Parkhäusern wächst. „Es geht uns in erster Linie ja nicht um Mega-Parkplätze für Luxusschlitten, wir wollen nur, dass Mama, Papa und die Kinder ohne Verrenkung und Blechschaden aus ihrem Familienauto ein- und aussteigen können“, stellte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner klar.
Spätestens von Ende November an wird es wieder eng in deutschen Innenstädten. Ob für Einkäufe oder den Besuch des Weihnachtsmarktes – wer mit dem Familienauto in die Innenstadt fährt, muss sich auf eine längere Suche nach einem Parkplatz einrichten. Etwa 3.200 Parkhäuser sichern über ganz Deutschland verteilt meist überdachtes Parken. Obwohl die Parkhäuser in Deutschland eine Kapazität von rund 1,2 Millionen Stellplätzen aufweisen, wird auch dort in der Vorweihnachtszeit der Platz knapp. Grund dafür sind die meist nicht mehr der Zeit entsprechenden Größen der Parkbuchten.
Alte Parkhäuser – schmale Buchten
Als problematisch erweist sich der hohe Altbestand an Parkhäusern. Viele dieser Einrichtungen stammen noch aus den 50er- und 60er-Jahren, als sich die Größe der Parkbuchten noch an der damals üblichen Fahrzeugbreite bemaß.
Erst im Jahr 1973 wurde in einer Neufassung der Garagenverordnungen der Länder ein Stellplatzmaß von mindestens 2,30 m x 5,00 m festgelegt. Stellplätze, die von einer Wand oder einem Stützpfeiler begrenzt werden, sind um zehn Zentimeter breiter veranschlagt. In Parkhäusern, die vor 1973 errichtet wurden, finden sich jedoch Parkbuchten, die ein Maß von 2,20 m nicht überschreiten.
Breite der Stellplätze ohne Rücksicht auf Rückspiegel und Türöffnung
Zwar hat sich das Mindestmaß für Stellplätze in Parkhäuser binnen der letzten 38 Jahre nicht verändert, doch sind Personenwagen immer breiter geworden. Ein Fakt, der auch die Parkhausbetreiber zum Handeln zwingt. Der ACE berichtet, eine vom Bundesverband Parken e.V. in Auftrag gegebene Studie des Instituts für Verkehrssystemtechnik der Westsächsischen Hochschule Zwickau komme zu dem Schluss, das allein binnen der letzten zehn Jahre die Fahrzeugbreite neu zugelassener Pkw um durchschnittlich 15 Zentimeter (cm) gewachsen ist – in der Länge kamen 19 cm dazu, in der Höhe sogar 25 cm. 85 Prozent aller neuen Pkw weisen ein Maß von bis zu 1,84 Meter Breite x 4,77 Meter Länge Meter auf; und was die Breite betrifft wohlgemerkt ohne dass dabei die Seitenaußenspiegel berücksichtigt worden wären, in diesem Fall kämen rund 2 x 20 cm hinzu. Auch die Wagentüren brauchen Platz.
Der ACE geht davon aus, dass eine Tür mindestens einen halben Meter weit geöffnet werden muss, um ein einigermaßen bequemes Ein- und Aussteigen zu ermöglichen; dann aber wird der Abstand zum Nebenmann bereits recht knapp.
Künftige Breite für Stellplätze: 2,50 Meter – Nachrüstung auf bis zu 3,50
Neu errichtete Parkhäuser gehen schon heute auf die veränderten Auto-Dimensionen ein. Im Vorgriff auf eine künftige Erweiterung der Maße der Garagenverordnung planen die Parkhausbauer vorausschauend mit einer Stellplatzbreite von 2,50m. Nach dem Prinzip: “aus drei mach zwei”, können aber auch alte Parkhäuser unter bestimmten Voraussetzungen umgerüstet und deren Stellplätze auf bis zu 3,50 Meter Breite vergrößert werden. Voraussetzung: Die alten drei Stellplätze sind nur von zwei Stützträgern an den Außenseiten links und rechts begrenzt. Das ist aber aufgrund einer dichteren Säulensetzung und den damit verbundenen Erfordernissen der Baustatik nicht überall der Fall.
Reichlich Spuren am Beton
Beton ist widerstandsfähig und belastbar. Was dem Autofahrer eine Delle im Blech beschert hinterlässt an Wänden und Pfeilern meist nur Abrieb – jedoch keine bleibenden Schäden. Den Parkhausbetreibern gemeldet werden solche Rempler kaum. Die meisten gemeldeten Schäden beziehen sich auf den Bereich der Schranken und sonstiger Funktionsteile an Ein- und Ausfahrten.
Auch dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liegen keine Zahlen zu Unfällen und Parkremplern in Parkhäusern vor. Allerdings hegt man beim GDV die Vermutung, dass es sich maßgeblich um Schäden handelt, die entweder im Rahmen der Selbstbeteiligung der Kasko-Versicherung liegen oder aber aus eigener Tasche bezahlt werden, um den bislang erworbenen Schadensfreiheitsrabatt der Haftpflicht nicht zu gefährden.
ACE: Garagenverordnungen antiquiert – Familien auf dem Abstellplatz
Wie antiquiert die gesetzlichen Regelungen sind, zeigt die vom ACE vorgenommene Auswertung der verschiedenen Länder-Garagenverordnungen. Nur zwei Bundesländer schreiben fest, dass neben den 3,50 Meter breiten Behindertenparkplätzen auch ebenso breite Parkbuchten für Benutzer mit Kindern vorgesehen sein sollen: Sachsen-Anhalt schreibt einen Anteil von fünf Prozent vor, Hessen nur drei Prozent – jeweils für Behinderten- und Familienparkplätze gemeinsam. Die Einrichtung von Parkzonen für Frauen, nahe den Ausgängen, wird zwar in der Regel praktiziert, findet sich jedoch nur in wenigen Ländervorschriften. Als vorbildlich darf Brandenburg gelten, wo ein Anteil von 30 Prozent für Frauen reservierter Parkraum verlangt wird. Andere Länder belassen es bei Werten zwischen fünf und zehn Prozent – sofern diese Parkhausnutzergruppe überhaupt erwähnt wird oder man sich seitens der Behörden nicht hinter der schwammigen Formulierung: “in ausreichender Anzahl” versteckt.
Club erhebt Forderungen
Der ACE mahnt deshalb eine zügige Überarbeitung der Garagenverordnungen der Länder an und fordert Richtlinien, die sich an den Erfordernissen der Zeit orientieren. Dazu gehört nach Ansicht des ACE die Festlegung auf eine Mindestbreite der Stellplätze von 2,50 Meter sowie eine Durchfahrthöhe von 2,10 Meter.
ACE-Tipps für Parkhausbenutzer:
- Etwas abseits gelegene Parkhäuser punkten meist mit niedrigeren Gebühren, ob im Stadtzentrum oder am Flughafen.
- Fahrer von Minibussen und SUVs, aber auch von Familien-Vans sollten sich vor der Einfahrt in eine Parkgarage vergewissern, dass sie hoch genug für das Fahrzeug ist. Parkhäuser sind bereits im Sichtbereich der Einfahrt mit einer Angabe der Durchfahrtshöhe versehen. Zwar schreiben die meisten Garagenverordnungen eine lichte Höhe von 2 Meter vor – für niedrigere Anlagen älteren Baudatums herrscht jedoch Bestandsschutz. Eine auf dem Dach montierte Antenne sollte vor der Einfahrt heruntergeklappt werden.
- Die beliebtesten Parkplätze befinden sich in der Nähe der Ausgänge. Vor allem mit ausladenderen Fahrzeugen sollten Areale bzw. Ebenen angesteuert werden, die über genügend freie Kapazitäten verfügen.
- Weder Betonpfeiler noch bereits parkende Autos weichen aus, wenn der Platz nicht ausreicht. Bevor man seinen Wagen auf Gedeih und Verderb in einer schon schmal aussehenden Parkbucht quetscht, sollte nach breiteren Alternativen Ausschau gehalten werden.
- Nicht in Hektik verfallen. Lassen Sie sich Zeit beim Einparken, auch wenn schon mehrere Fahrzeuge darauf warten, weiterfahren zu können. Wer in Ruhe einparkt, vermindert die Gefahr von Schrammen im Lack.
- Je höher das Tempo, desto größer ist die Gefahr, einen Schaden zu verursachen. In der Regel gilt in Parkhäusern eine Höchstgeschwindigkeit von 10 Kilometern pro Stunde (km/h). Insidern zufolge passieren die meisten Unfälle in Parkhäusern wegen zu hoher Geschwindigkeit. Rampen sollte man sich vorsichtig und langsam nähern – das mindert die Gefahr von Schäden, sollte der Wagen beispielsweise wegen eines langen Radstandes aufsetzen.
- Sofern kein Schild auf die Gültigkeit der Straßenverkehrsordnung (StVO) verweist, erstreckt sich die Straßenverkehrsordnung nicht auf Parkhäuser. Kollisionen zwischen zwei fahrenden Autos werden dann nicht nach dem Rechts-vor-Links-Prinzip bewertet. Gerichte legen bei der Schuldfrage meist die 50:50-Regel an.
- Wer einen anderen Wagen touchiert und beschädigt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Entsprechend gilt ein Verlassen des Unfallortes als Unfallflucht.
- Ein Blick auf die Uhr kann bares Geld sparen. In den meisten Parkgaragen wird der Tarif pro angefangene Stunde berechnet. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Bezahlung. Vorsicht: Ab einer gewissen Parkdauer werden zum Teil andere Tarife fällig.
Quelle: ACE