Achtung Urlaubsschnäppchen - teure Abmahnungen nach Beschlagnahme durch den Zoll
Archivmeldung vom 14.07.2009
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Freigeschaltet durch HBIm Auslandsurlaub locken neben Strand und Meer günstige Schnäppchen wie zum Beispiel T-Shirts der Fashion-Marke "Ed Hardy". Doch die Urlaubsfreude ist oft bereits am Zoll verflogen.
Wird das vermeintliche "Marken-T-Shirt" mit Totenkopfaufdruck aus der Türkei vom Zollbeamten gefunden, droht Ärger. Zwar wird der Zoll bei privatem Einfuhrcharakter unterhalb der Reisefreigrenze von 430,00 EUR (bei Flug- und Seereisen) bzw. 300 EUR (bei sonstigen Reisenden) nicht tätig. "Oberhalb der Reisefreigrenze drohen Urlaubern bei Einfuhr von Plagiaten nach Deutschland nicht nur Abgaben wie Zölle und Steuern, vielmehr müssen sie auch mit Bußgeldern und Strafanzeigen rechnen", sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke, der zahlreiche - meist ahnungslose - Betroffene vertritt.
2008 wurden Waren im Wert von geschätzt 425 Millionen Euro beschlagnahmt. Die Markenrechteinhaber können bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München das Tätigwerden der Zollstellen beantragen. Große Modelabels führen eigens Schulungen für Zollbeamte durch, damit diese Original und Fälschung anhand kleinster Details unterscheiden können.
Doch auch ohne den Zoll lauern Gefahren. Egal ob Fälschung, Parallelimport aus Nicht-EU-Ländern oder Markenware aus einem EU-Land - häufig werden die Urlaubsschnäppchen weiterveräußert, zumeist auf eBay. Dann drohen Abmahnungen durch Rechteinhaber, die sich selbst bei Originalware auf einen illegalen Parallelimport berufen. Die wohl bekannteste Abmahnwelle lanciert derzeit K & K Logistics bezüglich "Ed Hardy"-Produkten. Die Betroffenen sollen Abmahngebühren zwischen 1300 EUR und 2000 EUR zahlen. Ganz schön happig für eine Cappy, die gerade einmal 5 EUR gekostet hat.
Dass selbst der Weiterverkauf rechtmäßig erworbener Ware verboten ist, überrascht viele. Christian Solmecke: "Wer Rechte an einer Marke hat, kann grundsätzlich auch entscheiden, wer wo seine Produkte verkauft. Wird ein T-Shirt außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht, so darf es nicht ohne den Willen des Markeninhabers in Deutschland vertrieben werden."
Dies gilt zwar nicht für Private. Doch vielen eBay-Nutzern ist nicht bewusst, dass die Rechtsprechung schon bei wenigen Stücken ein gewerbliches Ausmaß annimmt, und sehen sich daher schnell teuren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt.
Quelle: WILDE & BEUGER Rechtsanwälte