Muss der Chef für Kühlung sorgen?
Archivmeldung vom 11.07.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakKlimaanlage, Jalousien, Ventilatoren oder eisgekühlte Limonade: Was dürfen Mitarbeiter bei hochsommerlichen Temperaturen von ihrem Arbeitgeber erwarten?
„Gesetzlich verpflichtet ist der Arbeitgeber zu gar nichts“, sagt Anne
Kronzucker, Rechtsexpertin der Versicherung D.A.S. Keine Klimaanlage,
keine Ventilatoren, keine gekühlten Getränke, keine Runde Eiscafé.
Nur
wenn gesundheitliche Folgen drohen oder die Hitze im Büro dauerhaft
oberhalb von 26 Grad Celsius liegt, können Arbeitnehmer auf Abhilfe
hoffen. Hoffen, wohlgemerkt, denn die Arbeitsstätten-Richtlinie ist
eine Sollvorschrift, für die es keinen Rechtsanspruch gibt. Allerdings
verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, die Beschäftigten
vor Gesundheitsgefahren zu schützen. „Und zu seiner Fürsorgepflicht
nach § 618 BGB gehört, dass er die Arbeitsräume so einrichtet, dass die
Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren geschützt sind“, erklärt die
Juristin die Rechtslage.
Sonderrechte für Schwangere
Wenn allerdings etwas
passiert, der Angestellte beispielsweise aufgrund unzumutbarer
Temperaturen einen Kreislaufkollaps erleidet, kann der Arbeitgeber eher
haftbar gemacht werden, wenn er keine Vorkehrungen getroffen hat.
Schwangere und stillende Mütter können mit einem ärztlichen Attest eine
bestimmte Raumtemperatur einfordern. Ist dies nicht möglich, haben sie
das Recht, an einem anderen Ort zu arbeiten oder sogar freigestellt zu
werden.