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Muss der Chef für Kühlung sorgen?

Archivmeldung vom 11.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Klimaanlage, Jalousien, Ventilatoren oder eisgekühlte Limonade: Was dürfen Mitarbeiter bei hochsommerlichen Temperaturen von ihrem Arbeitgeber erwarten?

„Gesetzlich verpflichtet ist der Arbeitgeber zu gar nichts“, sagt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der Versicherung D.A.S. Keine Klimaanlage, keine Ventilatoren, keine gekühlten Getränke, keine Runde Eiscafé.

Nur wenn gesundheitliche Folgen drohen oder die Hitze im Büro dauerhaft oberhalb von 26 Grad Celsius liegt, können Arbeitnehmer auf Abhilfe hoffen. Hoffen, wohlgemerkt, denn die Arbeitsstätten-Richtlinie ist eine Sollvorschrift, für die es keinen Rechtsanspruch gibt. Allerdings verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, die Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren zu schützen. „Und zu seiner Fürsorgepflicht nach § 618 BGB gehört, dass er die Arbeitsräume so einrichtet, dass die Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren geschützt sind“, erklärt die Juristin die Rechtslage.

Sonderrechte für Schwangere

Wenn allerdings etwas passiert, der Angestellte beispielsweise aufgrund unzumutbarer Temperaturen einen Kreislaufkollaps erleidet, kann der Arbeitgeber eher haftbar gemacht werden, wenn er keine Vorkehrungen getroffen hat. Schwangere und stillende Mütter können mit einem ärztlichen Attest eine bestimmte Raumtemperatur einfordern. Ist dies nicht möglich, haben sie das Recht, an einem anderen Ort zu arbeiten oder sogar freigestellt zu werden.

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