Messiwohnungen – Das Horrorszenario jedes Vermieters
Archivmeldung vom 03.09.2020
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Freigeschaltet durch Marit SchmidtDie Wohnung bis unter die Decke zugemüllt, alte Zeitungen, Bücher und Lebensmittelverpackungen in jedem Zimmer – ein Mieter, der sich als Messi entpuppt, ist der Albtraum für jeden Hausbesitzer. Betroffene des Messi-Syndroms haben aufgrund einer psychischen Erkrankung oft Probleme, sich von Gegenständen zu trennen, welche vom Rest der Gesellschaft als wertlos erachtet werden. Mit teilweise fatalen Folgen für den Vermieter – im schlimmsten Fall ist eine Messi-Wohnung nach dem Auszug unbewohnbar. Was Hausbesitzer gegen die hortenden Mieter unternehmen können:
Mieter auf die Situation ansprechen
Auch wenn Betroffene oft nur wenig für das Chaos in ihrer Wohnung können, für Vermieter kann ein Messie in der Wohnung ernste Konsequenzen haben. Nicht nur, dass der Müll auch für andere Bewohner zur Geruchsbelästigung werden kann, in Extremfällen können Ungeziefer und Schimmel sogar zu Schäden an der Bausubstanz führen. Der erste Impuls vieler Hausbesitzer ist häufig das Aussprechen einer fristlosen Kündigung. Doch nicht immer ist diese rechtskräftig, denn: prinzipiell kann dem Mieter nicht verboten werden, Dinge in seiner Wohnung zu horten.
„Der Mieter genießt eine große Freiheit, wie er sich und sein Leben einrichtet“, so Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner. Das bedeutet, auch wenn Unrat und alte Zeitungen sich bis zur Decke stapeln, wäre eine Kündigung des Mietvertrages kaum rechtskräftig. Etwas anderes ist es, wenn durch organische Abfälle unangenehme Gerüche entstehen oder Ungeziefer angelockt werden: „Eine Grenze findet der individuelle Lebensstil dort, wo andere Personen gestört werden. Ein Verhalten des Mieters ist spätestens dann vertragswidrig, wenn andere Mieter in ihrem vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt werden“, so Brückner. In diesem Fall können erste Schritte gegen den Mieter eingeleitet werden.
Persönliches Gespräch suchen
Der Anwalt empfiehlt, erst einmal das persönliche Gespräch zu suchen: „Zunächst kann der Vermieter den Mieter im ruhigen Ton auf das Problem ansprechen und ihn bitten, den Unrat zu beseitigen“. Nicht immer ist Chaos in der Wohnung Folge eines Messie-Syndroms und manchmal kann schon eine klärende Aussprache dazu führen, dass der Mieter die Unordnung in Angriff nimmt.
Passiert das nicht, kann der Vermieter das Verhalten des Mieters schriftlich abmahnen. Dieser Schritt ist notwendig, damit später eine Kündigung ausgesprochen werden kann. In der Abmahnung sollte dem Mieter eine Frist gesetzt werden, in der die Wohnung entrümpelt und entstandene Schäden beseitigt werden müssen. „Dadurch wird dem Mieter bewusst gemacht, dass er sich nicht vertragsgemäß verhält“, erklärt Brückner.
Die fristlose Kündigung
Kommt es auch nach einer Mahnung nicht zu einer Verbesserung, kann der Vermieter schließlich zum letzten Mittel greifen: einer fristlosen Kündigung. Die Voraussetzungen dafür, dass diese rechtlich gültig ist, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch allerdings streng angesetzt. „Eine fristlosen Kündigung wegen Verwahrlosung ist nur möglich, wenn der Mieter die Wohnung erheblich gefährdet“ meint der Experte. Welches Verhalten genau eine erhebliche Gefährdung darstellt, wird vom Gesetzgeber allerdings nicht allgemeingültig definiert. Dazu muss stets der jeweilige Einzelfall beurteilt werden.
Im Falle eines Gerichtsverfahrens ist es für den Hausbesitzer ratsam, auch Beschwerden anderer Mieter schriftlich zu dokumentieren, z.B. wegen strenger Gerüche im Treppenhaus. Auch bei einer etwaigen Begehung vorgefundene Ursachen für potenzielle Schäden (Ungeziefer, Schimmel, Müll etc.) sollten schriftlich bzw. durch Fotos festgehalten werden. So ist der Vermieter für den Fall eines Rechtsstreits abgesichert.
Nach dem Auszug – die Reinigung
Häufig hilft nach dem Auszug eines Messie-Haushalts nur noch eine professionell ausgeführte Reinigung, um die Wohnräume wieder mietertauglich zu machen. Viele Reinigungsfirmen bieten auf Ihre Wünsche zugeschnittene Pakete an, mit denen Sie das Chaos wieder in den Griff bekommen. Wie viel eine solche Reinigung kostet, ist von der Größe der Wohnung, der zu entsorgenden Müllart und dem Grad der Verschmutzung abhängig. Nicht selten müssen in die Wände eingezogene Altverschmutzungen oder ganze Ungeziefer-Kolonien entfernt werden. Solche Reinigungsdienste nehmen selbstverständlich Zeit in Anspruch.
Prinzipiell hat der Hausherr das Recht, Kosten für eine Räumung oder Renovierung durch den Mieter erstatten zu lassen. Kann dieser nicht zahlen, geht der Vermieter jedoch leer aus. Abhilfe schaffen können in diesem Fall spezielle Vermieter-Rechtschutzversicherungen. Oft sind diese allerdings relativ teuer.
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