Nicht jeder aus dem Nest gefallene Jungvogel braucht Hilfe
Archivmeldung vom 23.04.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserNicht jeder Jungvogel, den Spaziergänger im Frühling am Wegesrand oder auf einer Straße finden, muss gerettet werden. Nach Angaben der Stiftung VIER PFOTEN handelt es sich fast immer um einen so genannten „Ästling“. So bezeichnet man einen jungen Vogel, der zwar noch flugunfähig ist, aber bereits außerhalb des Nests im nahe gelegenem Geäst und Buschwerk die Gegend erkundet. Die Eltern eines Ästlings sind immer in der Nähe und sorgen sich um ihren Nachwuchs.
„Man sollte einen Jungvogel nur dann nach Hause mitnehmen, wenn man sich völlig sicher ist, dass es sich um einen echten Notfall handelt, also zum Beispiel um einen grade frisch geschlüpften oder wenige Tage alten Jungvogel“, erklärt Thomas Pietsch, Biologe und Wildtierexperte von VIER PFOTEN. Rettung sei außerdem nötig, wenn der Vogel sichtbar verletzt ist oder wenn man selbst beobachten konnte, dass die Elterntiere verunglückt sind. Auch wenn sich das Tier an einem offensichtlich gefährlichen Ort befindet, müsse man eingreifen.
Findet man als Laie einen nachweislich verwaisten Jungvogel, sollten diese Findlinge in eine Kartonschachtel (nie in einen Käfig) gesetzt und möglichst rasch in die nächstgelegene Wildtierstation gebracht werden. "Eine Versorgung mit Wasser und Nahrung ist in der kurzen Aufbewahrungszeit nicht erforderlich. Wichtiger ist es, das Tier umgehend an fachkundige Hände zu übergeben", rät Wildtierexperte Thomas Pietsch. Auf keinen Fall dürfe man an Jungvögel Hunde- oder Katzenfutter verfüttern.
Quelle: Vier Pfoten