Karriere mit Kind: die wichtigsten Fakten
Archivmeldung vom 22.01.2013
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittFür viele stellt sich mit Ende 20 die Frage: Kind oder Karriere?. Wer sich für das Familienleben entscheidet, muss trotzdem seine Karriere nicht an den Nagel hängen, sondern kann nach dem Mutterschutz wieder einsteigen. Wir stellen wichtige Fakten zu beruflichen Tätigkeiten vor und nach einer Schwangerschaft zusammen.
Im Falle einer Schwangerschaft sollten Sie Ihren Arbeitgeber ab dem 3. Schwangerschaftsmonat darüber informieren. Ab diesem Zeitpunkt sinkt das Risiko einer Fehlgeburt und das Gehirn des Babys beginnt, sich zu entwickeln. Die einzelnen Entwicklungsphasen können Sie übrigens sehr gut auf www.netmoms.de einsehen. Ihr Arbeitgeber muss dies akzeptieren, denn eine Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund. Damit die eigene Gesundheit und die Ihres (noch ungeborenen) Kindes gewährleistet wird, ist es durch das Mutterschutzgesetz festgelegt, dass die Arbeit spätestens 6 Wochen vor dem Geburtstermin abgelegt wird. In einigen Fällen kann es auch noch früher sein. 8 Wochen nach der Entbindung darf dann wieder gearbeitet werden, was allerdings die wenigsten tun. Eine Beantragung von Elternzeit ist in Deutschland üblich. Diese beinhaltet im Schnitt die ersten zwei Lebensjahre Ihres Kindes und kann von beiden Elternteilen gleichzeitig oder abwechselnd genommen werden.
Rechtzeitig für eine Kinderbetreuung sorgen
Nach der Elternzeit dürfen Sie wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Sofern sich keine Großeltern in der näheren Umgebung befinden, sollten Sie sich spätestens ab diesem Zeitpunkt nach einer geeigneten Betreuung für Ihr Kind umsehen. Wer eine professionelle Betreuung durch eine Kindertagesstätte sucht, sollte sich darum schon viel früher kümmern. Denn wie auch die Jahre zuvor, fehlt es in Deutschland an über 100.000 Kita-Plätzen. Alternativen wären private Tagesmütter, die über eine Pflegeerlaubnis verfügen müssen. Hier können individuelle Absprachen bezüglich der Kosten (werden Windeln und/oder Essen zur Verfügung gestellt oder selbst mitgebracht?) und Zeiten gemacht werden. Einige größere Firmen sowie viele Universitäten bieten ihren Arbeitnehmern einen firmeninternen Kindergarten an. So können Sie als Elternteil wieder Vollzeit arbeiten und die Betreuung Ihres Kindes wird gewährleistet. Was daran weiterhin positiv ist: Wenn irgendetwas sein sollte, sind Sie direkt vor Ort.
Andere Länder, andere Sitten
Obwohl auch für viele große Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, eine potenzielle Schwangerschaft der Bewerberin kein Einstellungshindernis ist, ist eine Schwangerschaft und der lange Mutterschutz kleineren Firmen dennoch manchmal ein Dorn im Auge. Um diese Problematik aufzulösen, muss Größeres bewirkt werden. In Finnland beispielsweise nehmen Mütter ein Jahr nach der Entbindung ihre Arbeit wieder auf. Der Grund dafür ist die Gewährleistung des Staates, einen Betreuungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung zu erhalten. Lediglich für private Einrichtungen muss sich rechtzeitig beworben werden. Auch in Slowenien gehen Kinder bereits mit 11 Monaten in einen Kindergarten, während beide Elternteile einen Vollzeitjob ausüben. Für das erste Kind fallen hier Gebühren an, ab dem Zweiten ist eine Betreuung im Kindergarten kostenfrei. Diese Regelung wurde vor einigen Jahren eingeführt, um gegen die sinkende Geburtenrate Sloweniens anzugehen.