Was tun, wenn's kracht? / Checkliste für das richtige Verhalten nach einem Autounfall
Archivmeldung vom 10.11.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie ersten Geschenke für Weihnachten sind sicher im Auto verstaut. Zufrieden und mit Vorfreude auf das Fest machen Sie sich auf den Weg nach Hause. Doch was tun, wenn der ganze Spaß abrupt vorbei ist? Beim Ausparken rammt Sie plötzlich Ihr Vordermann. Oder noch schlimmer: Kurz vor Ihrer Wohnung schießt ein Auto aus der Nebenstraße und fährt Ihnen in die Seite.
Bleiben Sie ruhig, denn zur
Panik gibt es keinen Grund. Wie Sie sich richtig verhalten und wie
sich der Blechschaden problemlos regulieren lässt, weiß der
Zentralruf der Autoversicherer.
1. Die Unfallstelle unverzüglich sichern und räumen, damit der
Verkehrsfluss nicht behindert wird.
2. Bei Unfällen nur mit Blechschaden verlangt der Versicherer
keine polizeiliche Aufnahme des Unfallhergangs. Hier hilft der
Europäische Unfallbericht oder fertigen Sie ein Unfallprotokoll an.
Denn ein von Ihnen und dem Unfallgegner unterschriebenes Protokoll
wird von der Versicherung genauso anerkannt wie ein Polizeibericht.
Zeichnen Sie dazu eine Skizze und falls möglich, fotografieren Sie
von verschiedenen Standpunkten die Unfallstelle. Amtliche
Kennzeichen, Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten sowie von
Zeugen dürfen nicht fehlen. Wichtig: Ihre Unterschrift auf dem
Protokoll hat keine nachteiligen Auswirkungen auf ihren
Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis.
3. Sind die Versicherungspapiere nicht zur Hand oder haben Sie als
Geschädigte in der Aufregung vergessen, den Unfallgegner nach seiner
Kfz-Versicherung zu fragen, genügt ein Anruf beim Zentralruf der
Autoversicherer. Der Service ist unter 0180 - 25 0 26 rund um die Uhr
und an jedem Tag erreichbar und nennt Ihnen die Versicherung des
Unfallgegners. So können Sie selbst bei der Schadenregulierung aktiv
werden und schneller an Ihr Geld kommen.
4. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung, spätestens
aber innerhalb einer Woche. Auch wenn Sie glauben, der andere sei für
den Unfall verantwortlich, informieren Sie Ihre
Versicherungsgesellschaft.
Noch ein wichtiger Hinweis: Geben Sie nie voreilig ein
Schuldanerkenntnis ab. Und sobald Alkohol oder Drogen im Spiel sind,
wenn Personen verletzt wurden oder wenn ein vorgetäuschter Unfall
vermutet wird - rufen Sie sofort die Polizei unter 112.
Weitere Informationen zum richtigen Verhalten nach einem
Verkehrsunfall sowie den Europäischen Unfallbericht finden Sie unter
www.zentralruf.de.
Der Zentralruf ist ein Service der Autoversicherer. Neben dem
Zentralruf betreuen die Versicherer auch die Notrufsäulen an den
deutschen Bundes- und Landstraßen sowie die mobile Notrufnummer 0800
NOTFON D(0800 - 66 83 66 3) - das einzige Angebot in Deutschland,
über das alle Handy-Notrufe geortet werden können.
Weitere
Informationen unter www.zentralruf.de und www.notfon-d.de.
Quelle: Pressemitteilung GDV-Dienstleistungs GmbH & GmbH