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Was tun, wenn's kracht? / Checkliste für das richtige Verhalten nach einem Autounfall

Archivmeldung vom 10.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die ersten Geschenke für Weihnachten sind sicher im Auto verstaut. Zufrieden und mit Vorfreude auf das Fest machen Sie sich auf den Weg nach Hause. Doch was tun, wenn der ganze Spaß abrupt vorbei ist? Beim Ausparken rammt Sie plötzlich Ihr Vordermann. Oder noch schlimmer: Kurz vor Ihrer Wohnung schießt ein Auto aus der Nebenstraße und fährt Ihnen in die Seite.

Bleiben Sie ruhig, denn zur Panik gibt es keinen Grund. Wie Sie sich richtig verhalten und wie sich der Blechschaden problemlos regulieren lässt, weiß der Zentralruf der Autoversicherer.

1. Die Unfallstelle unverzüglich sichern und räumen, damit der Verkehrsfluss nicht behindert wird.

2. Bei Unfällen nur mit Blechschaden verlangt der Versicherer keine polizeiliche Aufnahme des Unfallhergangs. Hier hilft der Europäische Unfallbericht oder fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Denn ein von Ihnen und dem Unfallgegner unterschriebenes Protokoll wird von der Versicherung genauso anerkannt wie ein Polizeibericht. Zeichnen Sie dazu eine Skizze und falls möglich, fotografieren Sie von verschiedenen Standpunkten die Unfallstelle. Amtliche Kennzeichen, Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten sowie von Zeugen dürfen nicht fehlen. Wichtig: Ihre Unterschrift auf dem Protokoll hat keine nachteiligen Auswirkungen auf ihren Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis.

3. Sind die Versicherungspapiere nicht zur Hand oder haben Sie als Geschädigte in der Aufregung vergessen, den Unfallgegner nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, genügt ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Der Service ist unter 0180 - 25 0 26 rund um die Uhr und an jedem Tag erreichbar und nennt Ihnen die Versicherung des Unfallgegners. So können Sie selbst bei der Schadenregulierung aktiv werden und schneller an Ihr Geld kommen.

4. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung, spätestens aber innerhalb einer Woche. Auch wenn Sie glauben, der andere sei für den Unfall verantwortlich, informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft.

Noch ein wichtiger Hinweis: Geben Sie nie voreilig ein Schuldanerkenntnis ab. Und sobald Alkohol oder Drogen im Spiel sind, wenn Personen verletzt wurden oder wenn ein vorgetäuschter Unfall vermutet wird - rufen Sie sofort die Polizei unter 112.

Weitere Informationen zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall sowie den Europäischen Unfallbericht finden Sie unter www.zentralruf.de. Der Zentralruf ist ein Service der Autoversicherer. Neben dem Zentralruf betreuen die Versicherer auch die Notrufsäulen an den deutschen Bundes- und Landstraßen sowie die mobile Notrufnummer 0800 NOTFON D(0800 - 66 83 66 3) - das einzige Angebot in Deutschland, über das alle Handy-Notrufe geortet werden können.

Weitere Informationen unter www.zentralruf.de und www.notfon-d.de.

Quelle: Pressemitteilung GDV-Dienstleistungs GmbH & GmbH

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