Häuslebauer nach Unfall überfordert - Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft melden
Archivmeldung vom 15.07.2009
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Freigeschaltet durch HBMancher Bauherr möchte seinen Traum von den eigenen vier Wänden mit tatkräftiger Hilfe von Freunden und Verwandten verwirklichen. In Eigenleistung werden Wände verputzt, Fliesen verlegt oder Dächer ausgebaut.
Doch gerade beim Eigenbau lauern unvorhergesehene Gefahren, erklärt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Bei einem Unfall trägt der Bauherr die Verantwortung. Die gesetzlichen Vorschriften sind eindeutig: Sobald Freunde, Kollegen, Verwandte und Nachbarn auf der Baustelle mitwerkeln, muss sie der private Bauherr innerhalb einer Woche bei der BG BAU melden.
Knapp 120.000 laufende Eigenbauprojekte privater Bauherren wurden 2008 von der BG BAU betreut. Allerdings vermutet die Berufsgenossenschaft zahlreiche weitere Bauvorhaben, die nicht bei ihr erfasst sind, weil viele Bauherren ihre Maßnahme nicht anmelden. Damit gehen sie erhebliche Risiken ein: Jedes Jahr geschehen auf deutschen Baustellen privater Bauherren mehrere hundert Unfälle, manche enden tödlich.
Umfassende Beratung zum Unfallschutz erhalten die Bauherren durch Fachleute der BG BAU. Die BG BAU Experten unterstützen die Bauherren beim Einhalten ihrer Pflichten. Diese reichen von der Ausstattung der Helfer mit Persönlicher Schutzausrüstung, wie Helm, Sicherheitsschuhe und Handschuhe, über ausreichende Beleuchtung und Beschilderung, die Sicherung von Schächten und Gruben, bis zur Verkehrssicherheit auf dem Baugrundstück. Wer die Baukosten per "Muskelhypothek" senken will, sollte keine unnötigen Risiken eingehen. Die Kosten zur Helfer-Versicherung betragen 1,84 Euro pro geleistete Arbeitsstunde in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern belaufen sie sich auf 1,56 Euro pro Stunde.
Bei Umbaumaßnahmen ist darauf zu achten, ob früher Asbest im Haus verbaut worden ist. In solchen Fällen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Die BG BAU empfiehlt dringend kompetente Firmen einzuschalten, die die asbesthaltigen Materialien fachgerecht ausbauen und entsorgen. Auch dazu beraten Experten der BG BAU die privaten Bauherren.
Mit der Meldung an die BG BAU vermeiden private Bauherren nicht nur Bußgelder. Durch die Beratung der BG BAU werden Unfälle verhindert und mögliche Forderungen der Helfer nach Schadensersatz vermieden. Denn: Ereignet sich ein Unfall, zum Beispiel weil der Bauherr die Unfallverhütungsvorschriften nicht beachtet hat, droht ein Regressverfahren wegen grober Fahrlässigkeit. Viele Unfälle hinterlassen schwerste Folgen und die Betroffenen müssen Jahre lang oder für immer versorgt werden. Das übersteigt in der Regel die Finanzkraft der Bauherren.
Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gibt es bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Vorsicht ist auch hier angebracht: Verunglücken unversicherte Helfer auf dem Baugrundstück, haftet der Bauherr ohne Versicherungsschutz mit seinem gesamten Vermögen. Wenn dagegen alle Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden auf dem Bau tätig waren, besteht eine Meldepflicht bei der Unfallkasse der öffentlichen Hand. Für Bauherren selbst ist es sinnvoll, eine Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten für sich und mithelfende Ehegatten abzuschließen.
Quelle: BG BAU