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Ruhe bewahren, wenn der Aufzug stecken bleibt

Archivmeldung vom 07.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Aufzugsprüfung mit Liftis. Bild: "obs/TÜV Rheinland AG"
Aufzugsprüfung mit Liftis. Bild: "obs/TÜV Rheinland AG"

Für viele Menschen zählt Aufzugfahren zur täglichen Routine. Hin und wieder kommt es vor, dass der Aufzug beispielsweise wegen eines Stromausfalls stecken bleibt oder sich die Türen nicht mehr öffnen lassen. Zwar ist das eine unangenehme Vorstellung, aber durch richtiges Verhalten kann dem Steckengebliebenen nichts passieren. "Ein Aufzug kann, rein technisch gesehen, nicht abstürzen. Spezielle Fangvorrichtungen verhindern das", sagt Dirk Laenger, bei TÜV Rheinland Sachverständiger für Aufzüge.

Es besteht auch keine Gefahr zu ersticken. In den Wänden des Aufzugs befinden sich mehrere, nicht immer sichtbare Lüftungslöcher. Durch sie strömt immer ausreichend Sauerstoff in die Aufzugskabine. Die wichtigste Regel, wenn ein Aufzug stecken bleibt, ist: Ruhe bewahren und umgehend mindestens drei Sekunden lang den Notruf betätigen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Systeme. Ältere Modelle verfügen über einen akustischen Notruf, der im Gebäude ertönt. Wer den Notruf hört, verständigt den sogenannten Aufzugswärter. Das kann zum Beispiel der Hausmeister sein. Die Telefonnummer des Aufzugswärters ist meist im Erdgeschoss außen am Aufzug angegeben.

Bei modernen Aufzügen wird der Steckengebliebene per Freisprechanlage mit einer Notrufzentrale oder dem Gebäudemanagement verbunden. Der Ansprechpartner am anderen Ende weiß, um welchen Fahrstuhl es sich handelt, und schickt Hilfe. "Innerhalb von spätestens 30 Minuten sollte Hilfe da sein", erläutert Dirk Laenger. Jeder Aufzug ist mit einem Notruftaster ausgestattet. Er funktioniert selbst bei einem Stromausfall. Gleiches gilt für die Notbeleuchtung.

Regelmäßige Kontrollen sind Pflicht

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt dem Betreiber regelmäßige Kontrollen von Aufzügen vor. TÜV Rheinland bietet einmal im Jahr eine Zwischenprüfung und alle zwei Jahre eine umfangreiche Hauptprüfung an. Dabei werden beispielsweise die Türen, die Notrufeinrichtung und die Sicherheitseinrichtungen geprüft, die einen Absturz verhindern. Um zusätzlich vorbeugend für Sicherheit zu sorgen, soll ein Aufzugswärter das Notrufsystem ein Mal pro Woche testen.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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