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Kindersitz an Körpergröße und Gewicht anpassen

Archivmeldung vom 27.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: TÜV Rheinland
Bild: TÜV Rheinland

Ob im Auto oder im Flugzeug – kommt es unterwegs zu einem Unfall, kann der richtige Kindersitz schützen. Deshalb gehören Kinder im Auto bis zum zwölften Lebensjahr oder einer Größe von 1,50 Metern in einen Kindersitz oder auf eine Sitzerhöhung. So schreibt es die gesetzliche Regelung vor.

Für Kindersitze gilt seit Oktober 2014 neben der europäischen Norm ECE-R 44/03 die neue ECE-R 129. Der Unterschied: Während die ältere Regelung die Sitzkategorien nach dem Gewicht der Kinder festlegt, richtet sich die neue nach ihrer Größe. Noch bis 2018 bleibt es Eltern freigestellt, welche Einteilung sie wählen, da die neuen so genannten „i-Size“-Sitze mit Stützfuß bisher nur in wenigen Fahrzeugen montiert werden können. Autokindersitze, die auch für die Luftfahrt geeignet sind, tragen das TÜV Rheinland-Prüfzeichen „For use in aircraft“. Eine Liste findet sich unter www.tuv.com/kindersitze im Internet. Wichtig: Vor Reisebuchung unbedingt bei der Fluggesellschaft klären, welche Beförderungsbedingungen für Babys oder Kleinkinder gelten.

Sicher durch den Straßenverkehr

Vor dem ersten Einsatz immer testen, ob das Kind in den ausgesuchten Sitz und dieser ins jeweilige Auto passt. „Ist der Sitz zu klein oder wird er falsch im Fahrzeug montiert, kann er das Kind im Ernstfall nicht ausreichend schützen“, betont Rudolf Gerlach, Experte für Fahrzeugsicherheit bei TÜV Rheinland. Je fester der Sitz im Auto fixiert ist, desto besser. Viele Hersteller bieten Isofix-Halterungen für die Rückbank an. Sie sind eine gute Wahl, wenn das eigene Auto nicht auf den neuen „i-Size“-Sitz ausgelegt ist. Kleinkinder bis zum Alter von 15 Monaten dürfen nur mit dem Gesicht Richtung Rückbank fahren. Außerdem ist es wichtig, den Vordersitz möglichst weit nach vorne zu schieben. Sonst kann das Kind bei einem Unfall an dessen Rückenlehne geschleudert werden.

Den Gurt richtig einsetzen und befestigen

Generell gilt: Kinder sind bei einem Unfall nur geschützt, wenn der Gurt im Sitz ganz eng anliegt. Sobald ein Kind seine Jacke ablegt, muss er in jedem Fall nachgezogen werden. Friert es, die Decke lieber über den Gurt legen, als sie darunter zu befestigen. Im Zweifel hilft immer ein Blick in die jeweilige Gebrauchsanweisung des Kindersitzes. Wichtig fürs Auto: Kopfstützen und Gurtverlauf in regelmäßigen Abständen an das heranwachsende Kind anpassen. Und kommt es zu einem Unfall, heißt es danach: Sitz wechseln! Denn selbst ein leichter Aufprall hinterlässt Spuren, die mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind.

Kleine Kinder gut geschützt im Flugzeug

Wenn es um die Sicherheit im Flugzeug geht, empfiehlt es sich, auch für Kinder unter zwei Jahren einen eigenen Fluggastsitz zu buchen, auf dem dann der passende Auto-Kindersitz mit „For use in aircraft“-Label zum Einsatz kommt. Kleinkinder via „Loop Belt“ oder „Schlaufengurt“ auf dem Schoß der Eltern zu sichern, hält Martin Sperber, Luftfahrtexperte bei TÜV Rheinland, für kritisch. Denn dieser Zusatzgurt wird in den Beckengurt von Mutter oder Vater eingefädelt und dann um das Kind herumgelegt.

„Kommt es zu Turbulenzen oder zu einer Notlandung, leitet der Loop Belt die entstehenden Kräfte direkt in den Bauchraum des Kindes weiter und kann so schwere innere Verletzungen verursachen“, erklärt Sperber. Ein Kindersitz ist dagegen genau auf die Größe des Kindes ausgelegt und bietet so optimalen Schutz. Vor der Flugbuchung sollten die Eltern die Airline kontaktieren und den Sitz ankündigen. Oder sie achten bei der Auswahl der Airline auf das TÜV Rheinland-Siegel „Child Seats Welcome“. Es bestätigt, dass die vom Prüfdienstleister qualifizierten Kindersitze in den Maschinen der Airline mit dem Label „Child Seats Welcome“ genutzt werden dürfen.

Quelle: TÜV Rheinland (ots)

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